Forderungsprüfung
Bader GmbH
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Das Amtsgericht Neu-Ulm hat zur Bader GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 22.06.2020, Aktenzeichen IN 348/19.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Neu-Ulm
- Aktenzeichen
- IN 348/19
- Registerbezug
- Memmingen, HRB 13463
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 22.06.2020
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
Az.: IN 348/19
||
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Bader GmbH, Robert-Bosch-Straße 2, 89250 Senden, vertreten durch die
Geschäftsführer Kuhn Hendrik, geboren am 11.12.1966, Geschäftsführer der Bader
GmbH, Robert-Bosch-Straße 2, 89250 Senden und Luczkowski Armin Arnold, geboren
am 04.07.1969, Geschäftsführer der Bader GmbH, Robert-Bosch-Straße 2, 89250
Senden
Registergericht: Amtsgericht Memmingen Register-Nr.: HRB 13463
- Schuldnerin -
erlässt das Amtsgericht Neu-Ulm am 19.06.2020 folgenden
Beschluss
Der Berichts- und Prüfungstermin mit den Tagesordnungspunkten wie im
Eröffnungsbeschluss vom 01.03.2020 am Mittwoch, 01.07.2020, 10:00 Uhr findet
aus organisatorischen Gründen statt in 89233 Neu-Ulm-Pfuhl, Seehalle,
Holzstraße 39.
Gründe:
Aufgrund der derzeit geltenden Infektionsschutzmaßnahmenverordnung mit einem
Mindestabstandsgebot ist wegen der zu erwartenden Anzahl der Gläubiger bzw.
Gläubigervertreter das Abhalten einer Gläubigerversammlung im vorgesehenen
Gerichtssaal nicht möglich.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Der Beschluss ist mit Rechtsmitteln nicht anfechtbar.
Amtsgericht Neu-Ulm - Insolvenzgericht - 19.06.2020
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Bader GmbH, Robert-Bosch-Straße 2, 89250 Senden, vertreten durch die
Geschäftsführer Kuhn Hendrik, geboren am 11.12.1966, Geschäftsführer der Bader
GmbH, Robert-Bosch-Straße 2, 89250 Senden und Luczkowski Armin Arnold, geboren
am 04.07.1969, Geschäftsführer der Bader GmbH, Robert-Bosch-Straße 2, 89250
Senden
Registergericht: Amtsgericht Memmingen Register-Nr.: HRB 13463
- Schuldnerin -
erlässt das Amtsgericht Neu-Ulm am 19.06.2020 folgenden
Beschluss
Der Berichts- und Prüfungstermin mit den Tagesordnungspunkten wie im
Eröffnungsbeschluss vom 01.03.2020 am Mittwoch, 01.07.2020, 10:00 Uhr findet
aus organisatorischen Gründen statt in 89233 Neu-Ulm-Pfuhl, Seehalle,
Holzstraße 39.
Gründe:
Aufgrund der derzeit geltenden Infektionsschutzmaßnahmenverordnung mit einem
Mindestabstandsgebot ist wegen der zu erwartenden Anzahl der Gläubiger bzw.
Gläubigervertreter das Abhalten einer Gläubigerversammlung im vorgesehenen
Gerichtssaal nicht möglich.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Der Beschluss ist mit Rechtsmitteln nicht anfechtbar.
Amtsgericht Neu-Ulm - Insolvenzgericht - 19.06.2020