Insolvenzbekanntmachung
Bader GmbH
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Das Amtsgericht Neu-Ulm hat zur Bader GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 22.10.2026, Aktenzeichen IN 348/19.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Neu-Ulm
- Aktenzeichen
- IN 348/19
- Registerbezug
- Memmingen, HRB 13463
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 22.10.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
IN 348/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Bader GmbH, Robert-Bosch-Straße 2, 89250 Senden, vertreten durch die Geschäftsführer Kuhn Hendrik und Luczkowski Armin Arnold
Registergericht: Amtsgericht Memmingen Register-Nr.: HRB 13463
- Schuldnerin -
Die Vergütung des Mitglieds des Gläubigerausschusses Commerzbank AG wurde festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Endbetrag
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Mitglieds des Gläubigerausschusses vom 22.04.2026.
Der Stundensatz des Mitglieds des Gläubigerausschusses für ihre Tätigkeit im eingesetzten Gläubigerausschuss beträgt BETRAG EUR.
Für 2,34 Stunden war gem. § 17 InsVV ein Betrag in Höhe von insgesamt BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. §§ 18 Abs. 2, 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Amtsgericht Neu-Ulm - Insolvenzgericht - 21.10.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Bader GmbH, Robert-Bosch-Straße 2, 89250 Senden, vertreten durch die Geschäftsführer Kuhn Hendrik und Luczkowski Armin Arnold
Registergericht: Amtsgericht Memmingen Register-Nr.: HRB 13463
- Schuldnerin -
Die Vergütung des Mitglieds des Gläubigerausschusses Commerzbank AG wurde festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Endbetrag
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Mitglieds des Gläubigerausschusses vom 22.04.2026.
Der Stundensatz des Mitglieds des Gläubigerausschusses für ihre Tätigkeit im eingesetzten Gläubigerausschuss beträgt BETRAG EUR.
Für 2,34 Stunden war gem. § 17 InsVV ein Betrag in Höhe von insgesamt BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. §§ 18 Abs. 2, 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Amtsgericht Neu-Ulm - Insolvenzgericht - 21.10.2026