Schlusstermin
B+M engineering GmbH
Dornhan
Das Amtsgericht Rottweil hat zur B+M engineering GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 09.09.2026, Aktenzeichen 5 IN 42/23.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Rottweil
- Aktenzeichen
- 5 IN 42/23
- Registerbezug
- Stuttgart, HRB 782634
- Bundesland
- Baden-Württemberg
- Veröffentlichung
- 09.09.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
5 IN 42/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
B+M engineering GmbH, Robert-Bosch-Straße 13, 72175 Dornhan, vertreten durch die Geschäftsführer Burkard Herbert Sydow und Martin Konrad Sydow
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 782634
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte ZIEFLE UNGER, Moosstraße 13, 72250 Freudenstadt, Gz.: 1108/21NR05-Is
Das Insolvenzverfahren wird nach Abhalten des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren und Vollzug der Schlussverteilung
a u f g e h o b e n .
Der Insolvenzbeschlag bleibt hinsichtlich
eventuell bestehender Ansprüche auf Steuerrückerstattung aus gezahlter Einkommenssteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag, Gewerbe- und Umsatzsteuer für die Veranlagungszeiträume bis zur Verfahrensaufhebung unter Berücksichtigung der Grundsätze der Aufteilung im Rahmen der §§ 268 ff. AO sowie der Grundsätze der zeitraumbezogenen Aufteilung
aufrechterhalten (BGH, Beschluss vom 12.01.2006, IX ZB 239/04). Eingehende Beträge sind zunächst auf die Verfahrenskosten zu verrechnen.
Gleichzeitig wird die Nachtragsverteilung der Erstattungsbeträge hieraus angeordnet (§ 203 InsO).
Mit der Nachtragsverteilung wird der Insolvenzverwalter Dr. jur. Steffen Hattler beauftragt.
Amtsgericht Rottweil - Insolvenzgericht - 08.09.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
B+M engineering GmbH, Robert-Bosch-Straße 13, 72175 Dornhan, vertreten durch die Geschäftsführer Burkard Herbert Sydow und Martin Konrad Sydow
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 782634
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte ZIEFLE UNGER, Moosstraße 13, 72250 Freudenstadt, Gz.: 1108/21NR05-Is
Das Insolvenzverfahren wird nach Abhalten des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren und Vollzug der Schlussverteilung
a u f g e h o b e n .
Der Insolvenzbeschlag bleibt hinsichtlich
eventuell bestehender Ansprüche auf Steuerrückerstattung aus gezahlter Einkommenssteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag, Gewerbe- und Umsatzsteuer für die Veranlagungszeiträume bis zur Verfahrensaufhebung unter Berücksichtigung der Grundsätze der Aufteilung im Rahmen der §§ 268 ff. AO sowie der Grundsätze der zeitraumbezogenen Aufteilung
aufrechterhalten (BGH, Beschluss vom 12.01.2006, IX ZB 239/04). Eingehende Beträge sind zunächst auf die Verfahrenskosten zu verrechnen.
Gleichzeitig wird die Nachtragsverteilung der Erstattungsbeträge hieraus angeordnet (§ 203 InsO).
Mit der Nachtragsverteilung wird der Insolvenzverwalter Dr. jur. Steffen Hattler beauftragt.
Amtsgericht Rottweil - Insolvenzgericht - 08.09.2026