Insolvenzbekanntmachung
B+M engineering GmbH
Dornhan
Das Amtsgericht Rottweil hat zur B+M engineering GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 15.01.2024, Aktenzeichen 5 IN 42/23.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Rottweil
- Aktenzeichen
- 5 IN 42/23
- Registerbezug
- Stuttgart, HRB 782634
- Bundesland
- Baden-Württemberg
- Veröffentlichung
- 15.01.2024
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
5 IN 42/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
B+M engineering GmbH, Robert-Bosch-Straße 13, 72175 Dornhan, vertreten durch die Geschäftsführer Burkard Herbert Sydow und Martin Konrad Sydow
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 782634
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte ZIEFLE UNGER, Moosstraße 13, 72250 Freudenstadt, Gz.: 1108/21NR05-Is
Aufgrund des Antrages des Insolvenzverwalters wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über
Zustimmung der Gläubigerversammlung zum Abschluss von Vergleichen mit den beiden Geschäftsführern der Schuldnerin zur Abgeltung der Haftungsansprüche gegen Zahlung von jeweils 20.000,00 EUR
das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 26.02.2024 Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens und den dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Rottweil, Königstraße 20, 78628 Rottweil erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame Einwendungen gegen die Beschlussfassung oder die Anordnung des schriftlichen Verfahrens erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt.
Amtsgericht Rottweil - Insolvenzgericht - 15.01.2024
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
B+M engineering GmbH, Robert-Bosch-Straße 13, 72175 Dornhan, vertreten durch die Geschäftsführer Burkard Herbert Sydow und Martin Konrad Sydow
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 782634
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte ZIEFLE UNGER, Moosstraße 13, 72250 Freudenstadt, Gz.: 1108/21NR05-Is
Aufgrund des Antrages des Insolvenzverwalters wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über
Zustimmung der Gläubigerversammlung zum Abschluss von Vergleichen mit den beiden Geschäftsführern der Schuldnerin zur Abgeltung der Haftungsansprüche gegen Zahlung von jeweils 20.000,00 EUR
das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 26.02.2024 Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens und den dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Rottweil, Königstraße 20, 78628 Rottweil erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame Einwendungen gegen die Beschlussfassung oder die Anordnung des schriftlichen Verfahrens erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt.
Amtsgericht Rottweil - Insolvenzgericht - 15.01.2024