Insolvenzbekanntmachung
B & J Ausbau GmbH
Nauen
Das Amtsgericht Potsdam hat zur B & J Ausbau GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 08.10.2026, Aktenzeichen 6.70 IN 120/23.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Potsdam
- Aktenzeichen
- 6.70 IN 120/23
- Registerbezug
- Potsdam, HRB 13494 P
- Bundesland
- Brandenburg
- Veröffentlichung
- 08.10.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
B & J Ausbau GmbH (Registergericht: AG Potsdam HRB 13494 P), Am Birkenhain 6, 14641 Nauen OT Wachow, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Jack Breilich, Am Birkenhain 6, 14641 Nauen OT Wachow
- Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt Ingo Rubbert, Jacobstraße 7, 14776 Brandenburg an der Havel -
liegt das Verzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, des Amtsgerichts Potsdam, Justizzentrum, Jägerallee 10 - 12, 14469 Potsdam, AZ: 6.70 IN 120/23 zur Einsichtnahme der Beteiligten aus.
Die Summe der zu berücksichtigenden Forderungen gemäß § 38 InsO beträgt 124.487,36 EUR. Zur Verteilung an die Gläubiger steht eine Masse von 8.785,81 EUR zur Verfügung, abzüglich noch zu begleichender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Die Gläubiger bestrittener oder für den Ausfall festgestellter Forderungen werden auf die Ausschlussfristen der §§ 189, 190 InsO hingewiesen.
Amtsgericht Potsdam, 7. Oktober 2026
B & J Ausbau GmbH (Registergericht: AG Potsdam HRB 13494 P), Am Birkenhain 6, 14641 Nauen OT Wachow, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Jack Breilich, Am Birkenhain 6, 14641 Nauen OT Wachow
- Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt Ingo Rubbert, Jacobstraße 7, 14776 Brandenburg an der Havel -
liegt das Verzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, des Amtsgerichts Potsdam, Justizzentrum, Jägerallee 10 - 12, 14469 Potsdam, AZ: 6.70 IN 120/23 zur Einsichtnahme der Beteiligten aus.
Die Summe der zu berücksichtigenden Forderungen gemäß § 38 InsO beträgt 124.487,36 EUR. Zur Verteilung an die Gläubiger steht eine Masse von 8.785,81 EUR zur Verfügung, abzüglich noch zu begleichender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Die Gläubiger bestrittener oder für den Ausfall festgestellter Forderungen werden auf die Ausschlussfristen der §§ 189, 190 InsO hingewiesen.
Amtsgericht Potsdam, 7. Oktober 2026