Insolvenzbekanntmachung
B & D Marine GmbH
Wismar
Das Amtsgericht Schwerin hat zur B & D Marine GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 28.04.2026, Aktenzeichen 580 IN 644/23.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Schwerin
- Aktenzeichen
- 580 IN 644/23
- Registerbezug
- Schwerin, HRB 14491
- Bundesland
- Mecklenburg-Vorpommern
- Veröffentlichung
- 28.04.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
580 IN 644/23
In dem Insolvenzverfahren d.
B & D Marine GmbH, Uferweg 1, 23968 Wismar, vertreten durch die Geschäftsführer Daniel Goralski und Barbara Swiatkowska
Registergericht: Amtsgericht Schwerin Register-Nr.: HRB 14491
- Schuldnerin -
Beschluss:
Zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die
Zustimmung zur Erhebung einer Klage gegen die Geschäftsführerin der Schuldnerin auf Zahlung in Höhe von 224.919,93 € zzgl. Zinsen und Kosten unter Einschluss des Abschlusses eines angemessenen Vergleiches und dem Verzicht oder teilweisen Verzicht auf Forderungen
in das Ermessen des Insolvenzverwalters zu stellen.
wird das schriftliche Verfahren angeordnet (§ 5 Abs. 2 Insolvenzordnung).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 15.05.2026 bei dem Amtsgericht Schwerin, Demmlerplatz 1 - 2, 19053 Schwerin Zustimmungen und Einwendungen geltend zu machen.
Sollte keinerlei Stimmabgabe erfolgen, gilt die Zustimmung nach § 160 Abs.1 InsO als erteilt.
Amtsgericht Schwerin - Insolvenzgericht - 22.04.2026
In dem Insolvenzverfahren d.
B & D Marine GmbH, Uferweg 1, 23968 Wismar, vertreten durch die Geschäftsführer Daniel Goralski und Barbara Swiatkowska
Registergericht: Amtsgericht Schwerin Register-Nr.: HRB 14491
- Schuldnerin -
Beschluss:
Zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die
Zustimmung zur Erhebung einer Klage gegen die Geschäftsführerin der Schuldnerin auf Zahlung in Höhe von 224.919,93 € zzgl. Zinsen und Kosten unter Einschluss des Abschlusses eines angemessenen Vergleiches und dem Verzicht oder teilweisen Verzicht auf Forderungen
in das Ermessen des Insolvenzverwalters zu stellen.
wird das schriftliche Verfahren angeordnet (§ 5 Abs. 2 Insolvenzordnung).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 15.05.2026 bei dem Amtsgericht Schwerin, Demmlerplatz 1 - 2, 19053 Schwerin Zustimmungen und Einwendungen geltend zu machen.
Sollte keinerlei Stimmabgabe erfolgen, gilt die Zustimmung nach § 160 Abs.1 InsO als erteilt.
Amtsgericht Schwerin - Insolvenzgericht - 22.04.2026