Forderungsprüfung
B & B Baumanagement GmbH
Friedberg
Das Amtsgericht Augsburg hat zur B & B Baumanagement GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 27.05.2025, Aktenzeichen 2 IN 269/21.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Augsburg
- Aktenzeichen
- 2 IN 269/21
- Registerbezug
- Augsburg, HRB 34198
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 27.05.2025
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
2 IN 269/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
B & B Baumanagement GmbH, Winifridweg 11, 86316 Friedberg, vertreten durch den Geschäftsführer Bayramoglu Tacim
Registergericht: Amtsgericht Augsburg Registergericht Register-Nr.: HRB 34198
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 26.05.2025 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 59-70 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 26.07.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Augsburg - Insolvenzgericht - 26.05.2025
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
B & B Baumanagement GmbH, Winifridweg 11, 86316 Friedberg, vertreten durch den Geschäftsführer Bayramoglu Tacim
Registergericht: Amtsgericht Augsburg Registergericht Register-Nr.: HRB 34198
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 26.05.2025 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 59-70 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 26.07.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Augsburg - Insolvenzgericht - 26.05.2025