Insolvenzbekanntmachung
B & B Baumanagement GmbH
Friedberg
Das Amtsgericht Augsburg hat zur B & B Baumanagement GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 12.04.2024, Aktenzeichen 2 IN 269/21.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Augsburg
- Aktenzeichen
- 2 IN 269/21
- Registerbezug
- Augsburg, HRB 34198
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 12.04.2024
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
2 IN 269/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
B & B Baumanagement GmbH, Winifridweg 11, 86316 Friedberg, vertreten durch den Geschäftsführer Bayramoglu Tacim
Registergericht: Amtsgericht Augsburg Registergericht Register-Nr.: HRB 34198
- Schuldnerin -
Aufgrund des Antrages des Insolvenzverwalters wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über
1. Zustimmung gemäß § 160 InsO zum Abschluss eines Vergleichs mit dem früheren Geschäftsführer Bayram Bayramoglu betreffend die gegen ihn i.H.v. EUR 1.243.913,75 geltend gemachten Geschäftsführerhaftungsansprüche unter Vereinbarung eine Zahlung i.H.v. EUR 100.000,00 sowie betreffend den Verkauf der drei folgenden, der Insolvenzschuldnerin zustehenden, streitigen Forderungen auf Werklohn für Kaufpreise von jeweils EUR 10.000,00:
- JUKI Immobilien GmbH (vormals: Tri-Signa Living 1 GmbH) - Ansprüche i.H.v. insgesamt bis zu EUR 329.063,40;
- Mein Wohnraum GmbH - Ansprüche i.H.v. insgesamt bis zu EUR 382.105,70
- Fuggerstraße 60 Palais GmbH Ansprüche i.H.v. insgesamt bis zu EUR 301.422,02
2. Zustimmung gemäß § 160 InsO zur Nichtverfolgung der Geschäftsführerhaftungsansprüche i.H.v. EUR 92.055,29 gegen den Geschäftsführer der Insolvenzschuldnerin Herrn Tacim Bayramoglu.
das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 02.05.2024 Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens und den dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Augsburg, Am Alten Einlaß 1, 86150 Augsburg erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame Einwendungen gegen die Beschlussfassung oder die Anordnung des schriftlichen Verfahrens erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt.
Amtsgericht Augsburg - Insolvenzgericht - 11.04.2024
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
B & B Baumanagement GmbH, Winifridweg 11, 86316 Friedberg, vertreten durch den Geschäftsführer Bayramoglu Tacim
Registergericht: Amtsgericht Augsburg Registergericht Register-Nr.: HRB 34198
- Schuldnerin -
Aufgrund des Antrages des Insolvenzverwalters wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über
1. Zustimmung gemäß § 160 InsO zum Abschluss eines Vergleichs mit dem früheren Geschäftsführer Bayram Bayramoglu betreffend die gegen ihn i.H.v. EUR 1.243.913,75 geltend gemachten Geschäftsführerhaftungsansprüche unter Vereinbarung eine Zahlung i.H.v. EUR 100.000,00 sowie betreffend den Verkauf der drei folgenden, der Insolvenzschuldnerin zustehenden, streitigen Forderungen auf Werklohn für Kaufpreise von jeweils EUR 10.000,00:
- JUKI Immobilien GmbH (vormals: Tri-Signa Living 1 GmbH) - Ansprüche i.H.v. insgesamt bis zu EUR 329.063,40;
- Mein Wohnraum GmbH - Ansprüche i.H.v. insgesamt bis zu EUR 382.105,70
- Fuggerstraße 60 Palais GmbH Ansprüche i.H.v. insgesamt bis zu EUR 301.422,02
2. Zustimmung gemäß § 160 InsO zur Nichtverfolgung der Geschäftsführerhaftungsansprüche i.H.v. EUR 92.055,29 gegen den Geschäftsführer der Insolvenzschuldnerin Herrn Tacim Bayramoglu.
das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 02.05.2024 Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens und den dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Augsburg, Am Alten Einlaß 1, 86150 Augsburg erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame Einwendungen gegen die Beschlussfassung oder die Anordnung des schriftlichen Verfahrens erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt.
Amtsgericht Augsburg - Insolvenzgericht - 11.04.2024