Sicherungsmaßnahme
B.A. Tiefbau GmbH
Frankfurt am Main
Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat zur B.A. Tiefbau GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 05.02.2026, Aktenzeichen 810 IN 1528/25 B-12-.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 1528/25 B-12-
- Registerbezug
- Frankfurt am Main, HRB 110263
- Bundesland
- Hessen
- Veröffentlichung
- 05.02.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Vorläufiger Insolvenzverwalter
- Hildegard A. Hövel
- Im Handelsregister seit
- 2017
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Garten- und Landschaftsbau, Tiefbau einschl. Verlegung von Leitungen.
- Branchenindikator
- Bau & Handwerk (nur Firmennamensignal)
Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten
- Antragsverfahren
- Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
- Für Gläubiger
- Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
- Für Beschäftigte
- Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.
Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt
Veröffentlichungstext
810 IN 1528/25 B-12-: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der B.A. Tiefbau GmbH, Gutleutstraße 322, 60329 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 110263), vertr. d.: Aygül Bilen, Annastraße 1a, 64546 Mörfelden-Walldorf, (Geschäftsführerin), ist am 05.02.2026 um 11:10 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet worden. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Hildegard A. Hövel, Raimundstraße 98, D 60320 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 94 54 84 60, Fax: 069/ 94 54 84 67 7, E-Mail: kanzlei@rahuc.de, Internet: www.rahuc.de bestellt worden.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 05.02.2026
Amtsgericht Frankfurt am Main, 05.02.2026