Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
AZUR Elektrotechnik GmbH
Mainz
Das Amtsgericht Mainz hat zur AZUR Elektrotechnik GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 12.05.2026, Aktenzeichen 280 IN 233/24.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Mainz
- Aktenzeichen
- 280 IN 233/24
- Registerbezug
- Mainz, HRB 50326
- Bundesland
- Rheinland-Pfalz
- Veröffentlichung
- 12.05.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2021
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Die Erstellung elektronischer Anlagen und alle dazugehörigen Arbeiten, insbesondere LWL-Daten und Netzwerktechnik und die Vornahme aller im Zusammenhang stehender Geschäfte.
Veröffentlichungstext
280 IN 233/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der AZUR Elektrotechnik GmbH, Drosselweg 1, 55122 Mainz (AG Mainz, HRB 50326), vertr. d.: 1. Ralf Landfried (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Mainz, 11.05.2026
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Mainz, 11.05.2026