Forderungsprüfung
AZ Haustechnik Service GmbH
Nürnberg
Das Amtsgericht Nürnberg hat zur AZ Haustechnik Service GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 30.06.2023, Aktenzeichen IN 739/20.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Nürnberg
- Aktenzeichen
- IN 739/20
- Registerbezug
- Nürnberg, HRB 33164
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 30.06.2023
- Rechtsform
- GmbH
- Branchenindikator
- Bau & Handwerk (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
IN 739/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
AZ Haustechnik Service GmbH, Rothenburger Straße 243, 90439 Nürnberg,
vertreten durch den Geschäftsführer Atim Hasan, geboren am 04.09.1965, Staatsangehörigkeit: deutsch
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Register-Nr.: HRB 33164
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 27.07.2023 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 17.08.2023 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 29.06.2023
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
AZ Haustechnik Service GmbH, Rothenburger Straße 243, 90439 Nürnberg,
vertreten durch den Geschäftsführer Atim Hasan, geboren am 04.09.1965, Staatsangehörigkeit: deutsch
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Register-Nr.: HRB 33164
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 27.07.2023 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 17.08.2023 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 29.06.2023