Insolvenzbekanntmachung
AZ Haustechnik Service GmbH
Nürnberg
Das Amtsgericht Nürnberg hat zur AZ Haustechnik Service GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 22.03.2022, Aktenzeichen IN 739/20.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Nürnberg
- Aktenzeichen
- IN 739/20
- Registerbezug
- Nürnberg, HRB 33164
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 22.03.2022
- Rechtsform
- GmbH
- Branchenindikator
- Bau & Handwerk (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
IN 739/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
AZ Haustechnik Service GmbH,
Rothenburger Straße 243, 90439 Nürnberg,
vertreten durch den Geschäftsführer
Atim Hasan,
geboren am 04.09.1965, Staatsangehörigkeit: deutsch
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Register-Nr.: HRB 33164
- Schuldnerin -
Terminsbestimmung:
- Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Genehmigung zu dem Kaufvertrag vom 05.07.2021 über die Geschäftsveräußerung im Ganzen an besonders Interessierte
wird bestimmt auf
Dienstag, 05.04.2022, 11:00 Uhr,
Sitzungssaal 109, 1. Stock,
Flaschenhofstr. 35, 90402 Nürnberg
Hinweise:
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Der Kaufvertrag liegt zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts aus.
Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 22.03.2022
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
AZ Haustechnik Service GmbH,
Rothenburger Straße 243, 90439 Nürnberg,
vertreten durch den Geschäftsführer
Atim Hasan,
geboren am 04.09.1965, Staatsangehörigkeit: deutsch
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Register-Nr.: HRB 33164
- Schuldnerin -
Terminsbestimmung:
- Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Genehmigung zu dem Kaufvertrag vom 05.07.2021 über die Geschäftsveräußerung im Ganzen an besonders Interessierte
wird bestimmt auf
Dienstag, 05.04.2022, 11:00 Uhr,
Sitzungssaal 109, 1. Stock,
Flaschenhofstr. 35, 90402 Nürnberg
Hinweise:
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Der Kaufvertrag liegt zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts aus.
Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 22.03.2022