Sicherungsmaßnahme

AWO Soziale Dienste Köthen gGmbH

Köthen (Anhalt)

Das Amtsgericht Dessau-Roßlau hat zur AWO Soziale Dienste Köthen gGmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 18.02.2026, Aktenzeichen 2 IN 28/26.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Dessau-Roßlau
Aktenzeichen
2 IN 28/26
Registerbezug
Stendal, HRB 4934
Bundesland
Sachsen-Anhalt
Veröffentlichung
18.02.2026
Rechtsform
Sonstige / nicht erkannt
Vorläufiger Insolvenzverwalter
Dr. Christian Heintze
Im Handelsregister seit
2005
Stammkapital
25.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Der Betrieb und die Verwaltung von Einrichtungen und Diensten der Kinder-, Jugend-, Behinderten- und Altenhilfe im Gebiet des vor der Kreis- gebietsneugliederung im Jahr 2007 bestehenden Landkreises Köthen, sowie in anderen Gebieten, sofern die jeweiligen zuständigen Gliederungen der AWO diese Tätigkeit ausdrücklich genehmigen. Zum Gegenstand gehören Angebote der ambulanten, teilstationären und st …

Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Antragsverfahren
Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
Für Gläubiger
Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
Für Beschäftigte
Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt

Veröffentlichungstext

Az.: 2 IN 28/26 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der AWO Soziale Dienste Köthen gGmbH, Mühlenbreite 49, 06366 Köthen (Anhalt) (AG Stendal, HRB 4934), vertr. d.: Paul Kudlich, Neuss, (Geschäftsführer), ist am 16.02.2026 um 16.00 Uhr gegen die Schuldnerin die vorläufige Verwaltung ihres Vermögens angeordnet worden. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Christian Heintze, LL.M., BBL Brockdorff Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Askanische Straße 117, 06842 Dessau-Roßlau, Tel.: 0340/21677790-0, Fax: 0340/21677790-29, E-Mail: dessau-rosslau@bbl-law.de bestellt worden.
Amtsgericht Dessau-Roßlau, 16.02.2026

Verfahrensverlauf

  1. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  2. Sicherungsmaßnahme
  3. Sicherungsmaßnahme
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