Insolvenzbekanntmachung
avilux GmbH & Co. KG
Landsberg am Lech
Das Amtsgericht Augsburg hat zur avilux GmbH & Co. KG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 08.10.2026, Aktenzeichen 5 IN 529/24.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Augsburg
- Aktenzeichen
- 5 IN 529/24
- Registerbezug
- Augsburg, HRA 21029
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 08.10.2026
- Rechtsform
- GmbH & Co. KG
Veröffentlichungstext
5 IN 529/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
avilux GmbH & Co. KG, Robert-Bosch-Straße 6, 86899 Landsberg am Lech, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin avilux Verwaltungs-GmbH, diese vertreten durch die Geschäftsführer Nistler Richard Alexander und Palusko Bartosz
Registergericht: Amtsgericht Augsburg Registergericht Register-Nr.: HRA 21029
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Minartowicz Sylwester, Kavalierstraße 30, 13187 Berlin, Gz.: 119-2024
Aufgrund des Antrages des Insolvenzverwalters wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über
die Zustimmung zum Vergleich vom 18./21.09.2026 zwischen der Vivdis S.A., vertr. d.d. Vorstand Szymon Staruchowicz, Logistyczna 4, Bielany Wroclawkie, 55-040 Kobierzyce, Polen, und dem Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Dean Didovic, Steingasse 13, 86150 Augsburg, zur Zahlung eines Betrags von 75.000,00 € an die Gläubigerin Vidis S.A. zur abschließenden und pauschalen Abgeltung sämtlicher der Gläubigerin gegen die Insolvenzmasse zustehenden Aus- und Absonderungsrechte, die aus dem einfachen, verlängerten und erweitertem Eigentumsvorbehalt resultieren
das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 26.10.2026 Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens und den dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Augsburg, Am Alten Einlaß 1, 86150 Augsburg erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame Einwendungen gegen die Beschlussfassung oder die Anordnung des schriftlichen Verfahrens erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt.
Amtsgericht Augsburg - Insolvenzgericht - 08.10.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
avilux GmbH & Co. KG, Robert-Bosch-Straße 6, 86899 Landsberg am Lech, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin avilux Verwaltungs-GmbH, diese vertreten durch die Geschäftsführer Nistler Richard Alexander und Palusko Bartosz
Registergericht: Amtsgericht Augsburg Registergericht Register-Nr.: HRA 21029
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Minartowicz Sylwester, Kavalierstraße 30, 13187 Berlin, Gz.: 119-2024
Aufgrund des Antrages des Insolvenzverwalters wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über
die Zustimmung zum Vergleich vom 18./21.09.2026 zwischen der Vivdis S.A., vertr. d.d. Vorstand Szymon Staruchowicz, Logistyczna 4, Bielany Wroclawkie, 55-040 Kobierzyce, Polen, und dem Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Dean Didovic, Steingasse 13, 86150 Augsburg, zur Zahlung eines Betrags von 75.000,00 € an die Gläubigerin Vidis S.A. zur abschließenden und pauschalen Abgeltung sämtlicher der Gläubigerin gegen die Insolvenzmasse zustehenden Aus- und Absonderungsrechte, die aus dem einfachen, verlängerten und erweitertem Eigentumsvorbehalt resultieren
das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 26.10.2026 Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens und den dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Augsburg, Am Alten Einlaß 1, 86150 Augsburg erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame Einwendungen gegen die Beschlussfassung oder die Anordnung des schriftlichen Verfahrens erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt.
Amtsgericht Augsburg - Insolvenzgericht - 08.10.2026