Insolvenzbekanntmachung

avilux GmbH & Co. KG

Landsberg am Lech

Das Amtsgericht Augsburg hat zur avilux GmbH & Co. KG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 08.10.2026, Aktenzeichen 5 IN 529/24.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Augsburg
Aktenzeichen
5 IN 529/24
Registerbezug
Augsburg, HRA 21029
Bundesland
Bayern
Veröffentlichung
08.10.2026
Rechtsform
GmbH & Co. KG

Veröffentlichungstext

5 IN 529/24

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

avilux GmbH & Co. KG, Robert-Bosch-Straße 6, 86899 Landsberg am Lech, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin avilux Verwaltungs-GmbH, diese vertreten durch die Geschäftsführer Nistler Richard Alexander und Palusko Bartosz
Registergericht: Amtsgericht Augsburg Registergericht Register-Nr.: HRA 21029
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Minartowicz Sylwester, Kavalierstraße 30, 13187 Berlin, Gz.: 119-2024

Aufgrund des Antrages des Insolvenzverwalters wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über
die Zustimmung zum Vergleich vom 18./21.09.2026 zwischen der Vivdis S.A., vertr. d.d. Vorstand Szymon Staruchowicz, Logistyczna 4, Bielany Wroclawkie, 55-040 Kobierzyce, Polen, und dem Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Dean Didovic, Steingasse 13, 86150 Augsburg, zur Zahlung eines Betrags von 75.000,00 € an die Gläubigerin Vidis S.A. zur abschließenden und pauschalen Abgeltung sämtlicher der Gläubigerin gegen die Insolvenzmasse zustehenden Aus- und Absonderungsrechte, die aus dem einfachen, verlängerten und erweitertem Eigentumsvorbehalt resultieren

das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 26.10.2026 Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens und den dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Augsburg, Am Alten Einlaß 1, 86150 Augsburg erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame Einwendungen gegen die Beschlussfassung oder die Anordnung des schriftlichen Verfahrens erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt.

Amtsgericht Augsburg - Insolvenzgericht - 08.10.2026

Verfahrensverlauf

  1. Insolvenzbekanntmachung
  2. Eröffnung des Verfahrens
  3. Sicherungsmaßnahme
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