Insolvenzbekanntmachung

Autoteile Jakobs GmbH & Co. KG

Idar-Oberstein

Das Amtsgericht Köln hat zur Autoteile Jakobs GmbH & Co. KG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 23.10.2026, Aktenzeichen 70c IN 26/22.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Köln
Aktenzeichen
70c IN 26/22
Registerbezug
Bad Kreuznach, HRA 20727
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
23.10.2026
Rechtsform
GmbH & Co. KG

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70c IN 26/22

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Kreuznach unter HRA 20727 eingetragenen Autoteile Jakobs GmbH & Co. KG, John-F.-Kennedy-Str. 7, 55743 Idar-Oberstein, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Kreuznach unter HRB 22001 eingetragene Jakobs Verwaltungs-GmbH GmbH, John-F.-Kennedy-Str. 7, 55743 Idar-Oberstein, diese vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Dirk Schlarmann, John-F.-Kennedy-Str. 7, 55743 Fischbach, und Herrn Philipp Johannes Hess, Sebastianusstraße 31 B, 50226 Frechen,

I.
wird gem. § 5 Abs. 2 InsO angeordnet, dass der nachfolgende anberaumte Termin im mündlichen Verfahren stattfindet.
II.
Es wird zur weiteren Berichterstattung des Insolvenzverwalters und zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Zustimmung der von dem Verwalter beabsichtigten (§§ 160, 161 InsO) besonders bedeutsamen Rechtshandlungen:

1. Zurückstellung der gerichtlichen Geltendmachung der gegenüber der Aktivbank AG erhobenen Anfechtungsansprüche in Höhe von bis zu EUR 1.489.880,59 bis zur rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung über die in dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hans Hess Autoteile GmbH (Az. 70c IN 24/22) gegen die Aktivbank AG erhobenen Anfechtungsansprüche;

2. im Falle der Ablehnung von Nr. 1 der gerichtlichen Geltendmachung der vorgenannten Anfechtungsansprüche gegen die Aktivbank AG.

Termin bestimmt auf

Mittwoch, 18.11.2026, 13:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln, 2. Etage, Sitzungssaal 243.
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind.
Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Köln eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung.
Die Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.

Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.

70c IN 26/22
Amtsgericht Köln, 23.10.2026

Verfahrensverlauf

  1. Insolvenzbekanntmachung
  2. Vergütungsfestsetzung
  3. Eröffnung des Verfahrens
  4. Sicherungsmaßnahme