Vergütungsfestsetzung

Autoteile Jakobs GmbH & Co. KG

Idar-Oberstein

Das Amtsgericht Köln hat zur Autoteile Jakobs GmbH & Co. KG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 27.05.2025, Aktenzeichen 70c IN 26/22.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Köln
Aktenzeichen
70c IN 26/22
Registerbezug
Bad Kreuznach, HRA 20727
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
27.05.2025
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Insolvenzverwalter
Dr. Christoph Niering

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70c IN 26/22

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Kreuznach unter HRA 20727 eingetragenen Autoteile Jakobs GmbH & Co. KG, John-F.-Kennedy-Str. 7, 55743 Idar-Oberstein, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Kreuznach unter HRB 22001 eingetragene Jakobs Verwaltungs-GmbH GmbH, John-F.-Kennedy-Str. 7, 55743 Idar-Oberstein, diese vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Dirk Schlarmann, c/o Autoteile Jakobs GmbH & Co. KG, John-F.-Kennedy-Str. 7, 55743 Fischbach, und Herrn Philipp Hess, c/o Autoteile Jakobs GmbH & Co. KG, John-F.-Kennedy-Str. 7, 55743 Idar-Oberstein,

Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte SGP SCHNEIDER GEIWITZ RESTRUKTURIERUNG, Eserwallstr. 1 - 3, 86150 Augsburg

Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Christoph Niering, Sachsenring 69, 50677 Köln

wird die Vergütung für das Mitglied des Gläubigerausschusses Atradius Kreditversicherung, Opladener Straße 14, 50679 Köln wie folgt festgesetzt.

Vergütung XXX €
Auslagen XXX€
Zwischensumme XXX €
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer XXX €
Endbetrag XXX €

Gründe:

Gemäß § 73 der Insolvenzordnung haben die Mitglieder des Gläubigerausschusses Anspruch auf eine Vergütung für ihre Tätigkeit und auf Erstattung angemessener Auslagen. Dabei ist dem Zeitaufwand Rechnung zu tragen.

Nach § 17 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung beträgt die Vergütung regelmäßig 200 je Stunde. Bei der Festsetzung des Stundensatzes ist der Umfang der Tätigkeit zu berücksichtigen.

Das Insolvenzgericht geht davon aus, dass unter Berücksichtigung der tatsächlichen und rechtlichen Probleme des vorliegenden Verfahrens, der Verantwortung und des Haftungsrisikos des Ausschussmitglieds sowie seiner Qualifikation ein Stundensatz von 200,00 € angemessen ist. Für 6 Stunden Stunden und 12 Minuten näher dargelegten Zeitaufwands war die Vergütung daher festzusetzen auf 1.240,00 €.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 4 InsO, § 793 ZPO i.V.m. § 11 Abs. 1 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch den Beschluss beeinträchtigt sind.
Der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 4 InsO; § 766 ZPO steht jedem Drittschuldner zu.
Die Erinnerung und die sofortige Beschwerde sind bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln, schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die sofortige Beschwerde kann darüber hinaus auch bei dem Landgericht Köln eingelegt werden. Erinnerung und Beschwerde können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die Erinnerung ist unbefristet.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln oder dem Landgericht Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Die Frist für die Beschwerde beginnt mit der Zustellung des Beschlusses, spätestens mit Ablauf von fünf Monaten nach Erlass des Beschlusses.
Erinnerung und sofortige Beschwerde müssen die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung bzw. sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln, Zimmer Nr. 1343 eingesehen werden.

70c IN 26/22
Amtsgericht Köln, 27.05.2025

Verfahrensverlauf

  1. Insolvenzbekanntmachung
  2. Vergütungsfestsetzung
  3. Eröffnung des Verfahrens
  4. Sicherungsmaßnahme