Forderungsprüfung
AutoService Susann Döll e.K.
Weimar
Das Amtsgericht Erfurt hat zur AutoService Susann Döll e.K. eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 27.08.2024, Aktenzeichen 177 IN 183/22.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Erfurt
- Aktenzeichen
- 177 IN 183/22
- Registerbezug
- Jena - Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregister, HRA 503534
- Bundesland
- Thüringen
- Veröffentlichung
- 27.08.2024
- Rechtsform
- e.K.
Veröffentlichungstext
177 IN 183/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
AutoService Susann Döll e.K., Inhaber: Susann Döll, Erfurter Straße 84a, 99423 Weimar
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 01.10.2024.
Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen.
Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder Ihrem Rang bestritten wird.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Erfurt - Insolvenzgericht - 26.08.2024
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
AutoService Susann Döll e.K., Inhaber: Susann Döll, Erfurter Straße 84a, 99423 Weimar
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 01.10.2024.
Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen.
Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder Ihrem Rang bestritten wird.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Erfurt - Insolvenzgericht - 26.08.2024