Forderungsprüfung

AutoService Susann Döll e.K.

Weimar

Das Amtsgericht Erfurt hat zur AutoService Susann Döll e.K. eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 27.08.2024, Aktenzeichen 177 IN 183/22.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Erfurt
Aktenzeichen
177 IN 183/22
Registerbezug
Jena - Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregister, HRA 503534
Bundesland
Thüringen
Veröffentlichung
27.08.2024
Rechtsform
e.K.

Veröffentlichungstext

177 IN 183/22

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

AutoService Susann Döll e.K., Inhaber: Susann Döll, Erfurter Straße 84a, 99423 Weimar
- Schuldnerin -

1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.

2. Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 01.10.2024.
Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen.
Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder Ihrem Rang bestritten wird.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Amtsgericht Erfurt - Insolvenzgericht - 26.08.2024

Verfahrensverlauf

  1. Schlusstermin
  2. Insolvenzbekanntmachung
  3. Vergütungsfestsetzung
  4. Schlusstermin
  5. Forderungsprüfung
  6. Eröffnung des Verfahrens