Schlusstermin
AutoService Susann Döll e.K.
Weimar
Das Amtsgericht Erfurt hat zur AutoService Susann Döll e.K. eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 11.05.2026, Aktenzeichen 177 IN 183/22.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Erfurt
- Aktenzeichen
- 177 IN 183/22
- Registerbezug
- Jena - Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregister, HRA 503534
- Bundesland
- Thüringen
- Veröffentlichung
- 11.05.2026
- Rechtsform
- e.K.
Veröffentlichungstext
177 IN 183/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
AutoService Susann Döll e.K., Inhaber: Susann Döll, Erfurter Straße 84a, 99423 Weimar
- Schuldnerin -
1. Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
- Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 12.06.2026
- Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung
- Anträge zur Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Vermögensgegenstände
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Erfurt erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Diese Schlussanhörung ersetzt den Schlusstermin.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
2. Der Vornahme der Schlussverteilung gem. § 196 Abs. 2 InsO wird zugestimmt.
In dem Verfahren sind derzeit Forderungen in einer Gesamthöhe von 61.227,05 € zu berücksichtigen, denen ein Massebestand von ca. 2.800,00 € gegenübersteht.
Amtsgericht Erfurt - Insolvenzgericht - 08.05.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
AutoService Susann Döll e.K., Inhaber: Susann Döll, Erfurter Straße 84a, 99423 Weimar
- Schuldnerin -
1. Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
- Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 12.06.2026
- Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung
- Anträge zur Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Vermögensgegenstände
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Erfurt erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Diese Schlussanhörung ersetzt den Schlusstermin.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
2. Der Vornahme der Schlussverteilung gem. § 196 Abs. 2 InsO wird zugestimmt.
In dem Verfahren sind derzeit Forderungen in einer Gesamthöhe von 61.227,05 € zu berücksichtigen, denen ein Massebestand von ca. 2.800,00 € gegenübersteht.
Amtsgericht Erfurt - Insolvenzgericht - 08.05.2026