Vergütungsfestsetzung

Autoruf, Taxi- und Mietwagenunternehmen König und Kixmöller GmbH & Co. KG

Bad Salzuflen

Das Amtsgericht Detmold hat zur Autoruf, Taxi- und Mietwagenunternehmen König und Kixmöller GmbH & Co. KG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 08.09.2026, Aktenzeichen 10 IN 211/17.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Detmold
Aktenzeichen
10 IN 211/17
Registerbezug
Lemgo, HRA 2380
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
08.09.2026
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Insolvenzverwalter
Thomas Bagh

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Detmold, Aktenzeichen: 10 IN 211/17

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Lemgo unter HRA 2380 eingetragenen Autoruf, Taxi- und Mietwagenunternehmen König und Kixmöller GmbH & Co. KG, Daimlerstr. 8, 32108 Bad Salzuflen, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Lemgo unter HRB 2698 eingetragene König und Kixmöller Verwaltungs-GmbH, Daimlerstr. 8, 32108 Bad Salzuflen, diese vertreten durch den Liquidator Steffen König

Geschäftszweig: Der Betrieb eines Autoruf-, Taxi- und Mietwagenunternehmens

Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt und Steuerberater Thomas Bagh, Südfeldstraße 10, 32120 Hiddenhausen

hat der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung beantragt.

Ferner beantragt er, die Vergütung für seine Tätigkeit als vorläufiger Insolvenzverwalter im Eröffnungsverfahren festzusetzen.

Die vollständigen Anträge können auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Detmold, Heinrich-Drake-Str. 3, 32756 Detmold, Zimmer Nr. 205, eingesehen werden.

Den Insolvenzgläubigern wird Gelegenheit zur Stellungnahme binnen einer Frist von 2 Wochen ab öffentlicher Bekanntmachung gegeben.

10 IN 211/17
Amtsgericht Detmold, 07.09.2026

Verfahrensverlauf

  1. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  2. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  3. Vergütungsfestsetzung
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