Sicherungsmaßnahme
Automobile Wolfgang Goergen GmbH
Bochum
Das Amtsgericht Bochum hat zur Automobile Wolfgang Goergen GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 25.10.2024, Aktenzeichen 80 IN 779/24.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Bochum
- Aktenzeichen
- 80 IN 779/24
- Registerbezug
- Bochum, HRB 3893
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 25.10.2024
- Rechtsform
- GmbH
- Insolvenzverwalter
- Markus Birkmann
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 779/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum unter HRB 3893 eingetragenen Automobile Wolfgang Goergen GmbH, Hofsteder Str. 239, 44803 Bochum, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Marcel Koßmann, Dortmunder Str. 72, 45731 Waltrop und Herrn Manfred Klein, Hermannshöhe 48, 44789 Bochum
Geschäftszweig: Betrieb einer Kraftfahrzeugwerkstatt einschließlich des Verkaufs von Kraftfahrzeugen
ist am 24.10.2024, um 11:28 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Markus Birkmann, Kurt-Schumacher-Platz 11-12, 44787 Bochum bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
80 IN 779/24
Amtsgericht Bochum, 25.10.2024
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum unter HRB 3893 eingetragenen Automobile Wolfgang Goergen GmbH, Hofsteder Str. 239, 44803 Bochum, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Marcel Koßmann, Dortmunder Str. 72, 45731 Waltrop und Herrn Manfred Klein, Hermannshöhe 48, 44789 Bochum
Geschäftszweig: Betrieb einer Kraftfahrzeugwerkstatt einschließlich des Verkaufs von Kraftfahrzeugen
ist am 24.10.2024, um 11:28 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Markus Birkmann, Kurt-Schumacher-Platz 11-12, 44787 Bochum bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
80 IN 779/24
Amtsgericht Bochum, 25.10.2024