Forderungsprüfung

Automobile Wolfgang Goergen GmbH

Bochum

Das Amtsgericht Bochum hat zur Automobile Wolfgang Goergen GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 04.12.2024, Aktenzeichen 80 IN 779/24.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Bochum
Aktenzeichen
80 IN 779/24
Registerbezug
Bochum, HRB 3893
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
04.12.2024
Rechtsform
GmbH

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 779/24

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum unter HRB 3893 eingetragenen Automobile Wolfgang Goergen GmbH, Hofsteder Str. 239, 44803 Bochum, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Marcel Koßmann, Dortmunder Str. 72, 45731 Waltrop und Herrn Manfred Klein, Hermannshöhe 48, 44789 Bochum

wird der Beschluss vom 28.11.2024 gemäß § 4 InsO i. V. m. § 319 ZPO wegen offenbarer Unrichtigkeit dahingehend berichtigt, dass die Frist für die Anmeldung der Forderungen bis zum 14.01.2025 läuft.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht ist der 25.02.2025.
Die Tabelle mit den Forderungen und Anmeldungsunterlagen wird spätestens ab dem 17.02.2025 zur Einsicht auf der Geschäftsstelle ausgelegt.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 4 InsO, § 569 ZPO gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch den Beschluss beeinträchtigt sind.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Bochum eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.

Bochum, 03.12.2024
Amtsgericht

Verfahrensverlauf

  1. Verteilungsverzeichnis
  2. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  3. Forderungsprüfung
  4. Vergütungsfestsetzung
  5. Forderungsprüfung
  6. Masseunzulänglichkeit
  7. Forderungsprüfung
  8. Eröffnung des Verfahrens
  9. Sicherungsmaßnahme