Verteilungsverzeichnis
Autohaus Weiner GmbH & Co. KG
Bochum
Das Amtsgericht Bochum hat zur Autohaus Weiner GmbH & Co. KG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 26.09.2025, Aktenzeichen 80 IN 662/20.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Bochum
- Aktenzeichen
- 80 IN 662/20
- Registerbezug
- Bochum, HRA 2627
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 26.09.2025
- Rechtsform
- GmbH & Co. KG
- Branchenindikator
- Automobil (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 662/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum unter HRA 2627 eingetragenen Autohaus Weiner GmbH & Co. KG, Hansastr. 120, 44866 Bochum, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum unter HRB 2694 eingetragene "Weiner Beteiligungsgesellschaft mbH", Hansastr. 120, 44866 Bochum, diese vertreten durch die Geschäftsführerin Birgit Weiner, Varenholzstr. 128, 44869 Bochum
hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt.
Nach der Anzeige des Insolvenzverwalters betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 561.559,54 EUR.
Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von 254.101,64 EUR zur Verfügung. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum, Zimmer Nr. D.1.30 zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
80 IN 662/20
Amtsgericht Bochum, 26.09.2025
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum unter HRA 2627 eingetragenen Autohaus Weiner GmbH & Co. KG, Hansastr. 120, 44866 Bochum, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum unter HRB 2694 eingetragene "Weiner Beteiligungsgesellschaft mbH", Hansastr. 120, 44866 Bochum, diese vertreten durch die Geschäftsführerin Birgit Weiner, Varenholzstr. 128, 44869 Bochum
hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt.
Nach der Anzeige des Insolvenzverwalters betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 561.559,54 EUR.
Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von 254.101,64 EUR zur Verfügung. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum, Zimmer Nr. D.1.30 zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
80 IN 662/20
Amtsgericht Bochum, 26.09.2025