Sicherungsmaßnahme
Autohaus Pilarski OHG
Helmstedt
Das Amtsgericht Wolfsburg hat zur Autohaus Pilarski OHG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 24.05.2023, Aktenzeichen 25 IN 46/23.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Wolfsburg
- Aktenzeichen
- 25 IN 46/23
- Registerbezug
- Braunschweig, HRA 201627
- Bundesland
- Niedersachsen
- Veröffentlichung
- 24.05.2023
- Rechtsform
- OHG
- Branchenindikator
- Automobil (nur Firmennamensignal)
Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten
- Antragsverfahren
- Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
- Für Gläubiger
- Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
- Für Beschäftigte
- Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.
Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt
Veröffentlichungstext
25 IN 46/23: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Autohaus Pilarski OHG, Von-Guericke-Straße 22, 38350 Helmstedt (AG Braunschweig, HRA 201627), vertreten durch 1. Maciej Malecki, Cyganka 9/2, 94-221 Lodz, POLEN (Gesellschafter) und 2. Miroslaw Pilarski, Schützenwall 33, 38350 Helmstedt (Gesellschafter), ist am 24.05.2023 um 10:45 Uhr ein allgemeines Verfügungsverbot angeordnet worden.
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden.
Amtsgericht Wolfsburg, 24.05.2023
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden.
Amtsgericht Wolfsburg, 24.05.2023