Forderungsprüfung
Autohaus Bauer & Schäfer GmbH
Fürstenfeldbruck
Das Amtsgericht München hat zur Autohaus Bauer & Schäfer GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 01.04.2026, Aktenzeichen 1504 IN 2600/22.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht München
- Aktenzeichen
- 1504 IN 2600/22
- Registerbezug
- München, HRB 95872
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 01.04.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 1991
- Stammkapital
- 25.564,59 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Einzelhandel mit neuen und gebrauchten Kraftfahrzeugen, Vermietung von Kraftfahrzeugen und Betrieb einer Kfz- Reparatur- werkstätte.
- Branchenindikator
- Automobil (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
1504 IN 2600/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Autohaus Bauer & Schäfer GmbH, Liebigstraße 5, 82256 Fürstenfeldbruck, vertreten durch die Geschäftsführer Schäfer Peter und Schäfer Stefan
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 95872
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 31-33 und 35-39 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 30.04.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 31.03.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Autohaus Bauer & Schäfer GmbH, Liebigstraße 5, 82256 Fürstenfeldbruck, vertreten durch die Geschäftsführer Schäfer Peter und Schäfer Stefan
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 95872
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 31-33 und 35-39 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 30.04.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 31.03.2026