Insolvenzbekanntmachung

Autohaus Bauer & Schäfer GmbH

Fürstenfeldbruck

Das Amtsgericht München hat zur Autohaus Bauer & Schäfer GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 08.10.2026, Aktenzeichen 1504 IN 2600/22.

Insolvenzgericht
Amtsgericht München
Aktenzeichen
1504 IN 2600/22
Registerbezug
München, HRB 95872
Bundesland
Bayern
Veröffentlichung
08.10.2026
Rechtsform
GmbH
Im Handelsregister seit
1991
Stammkapital
25.564,59 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Einzelhandel mit neuen und gebrauchten Kraftfahrzeugen, Vermietung von Kraftfahrzeugen und Betrieb einer Kfz- Reparatur- werkstätte.
Branchenindikator
Automobil (nur Firmennamensignal)

Termine und Fristen

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  • Forderungen anmelden bis

Automatisch aus dem Bekanntmachungstext ausgelesen. Maßgeblich sind der Originaltext und Mitteilungen von Gericht oder Verwaltung.

Veröffentlichungstext

1504 IN 2600/22

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Autohaus Bauer & Schäfer GmbH, Liebigstraße 5, 82256 Fürstenfeldbruck,
vertreten durch die Geschäftsführer Schäfer Peter und Schäfer Stefan
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 95872
- Schuldnerin -

Beschluss:

1. In dem am 30.12.2022 eröffneten Insolvenzverfahren werden Insolvenzgläubiger aufgefordert, ihre nachrangigen Forderungen der Rangklassen § 39 Abs. 1 InsO bis 10.11.2026 schriftlich bei dem Insolvenzverwalter
Rechtsanwalt Ivo-Meinert Willrodt
Radlkoferstraße 2, 81373 München
Telefon: +49(89)8589633
Telefax: +49(89)858963445
anzumelden.
Bei der Anmeldung ist auf den Nachrang hinzuweisen und die Rangstelle zu bezeichnen.
2. Die fristgemäß angemeldeten Forderungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft. Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin erhalten Gelegenheit bis 22.12.2026, den Forderungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Die Forderungsanmeldungen können ab 24.11.2026 in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft. Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.

Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 06.10.2026

Verfahrensverlauf

  1. Insolvenzbekanntmachung
  2. Verteilungsverzeichnis
  3. Forderungsprüfung
  4. Eröffnung des Verfahrens
  5. Sicherungsmaßnahme
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