Forderungsprüfung
Autodienst Stange & Frank Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Oberkrämer OT Vehlefanz
Das Amtsgericht Neuruppin hat zur Autodienst Stange & Frank Gesellschaft mit beschränkter Haftung eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 04.12.2025, Aktenzeichen 15 IN 62/20.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Neuruppin
- Aktenzeichen
- 15 IN 62/20
- Registerbezug
- Neuruppin, HRB 3953
- Bundesland
- Brandenburg
- Veröffentlichung
- 04.12.2025
- Rechtsform
- Sonstige / nicht erkannt
Veröffentlichungstext
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Autodienst Stange & Frank Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Registergericht: Amtsgericht Neuruppin HRB 3953 NP), Geschäftszweig: Reparaturen an Kraftfahrzeugen aller Art, technische Überprüfung, Wartung und Pflege, Oranienburger Weg 8, 16727 Oberkrämer OT Vehlefanz, vertreten durch die Liquidatorin Frau Manuela Stange- Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte Stechow & Hennig, Kleiststraße 23-26, 10787 Berlin -
werden die nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen geprüft (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und der Schuldner können bis zum Ablauf des Prüfungsstichtages, dem 12. Januar 2026 bei dem Insolvenzgericht schriftlichen Widerspruch gegen den Grund, den Betrag und/ oder Rang einer angemeldeten Forderung erheben. Im Widerspruch ist der Name des Gläubigers, dessen Forderung bestritten wird, anzugeben.
Die Insolvenztabelle der zu prüfenden Forderungen mit den Forderungsanmeldungen sowie eventuell eingehende Widersprüche sind bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Karl-Marx-Str. 18a, 16816 Neuruppin zu den gewöhnlichen Geschäftszeiten niedergelegt. Wird innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine angemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben, gilt diese als festgestellt. Die Gläubiger, deren Forderung festgestellt worden sind, werden über das Prüfergebnis nicht benachrichtigt (§ 179 Abs. 3 Satz 3 InsO).
Neuruppin, den 3. Dezember 2025
15 IN 62/20
Autodienst Stange & Frank Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Registergericht: Amtsgericht Neuruppin HRB 3953 NP), Geschäftszweig: Reparaturen an Kraftfahrzeugen aller Art, technische Überprüfung, Wartung und Pflege, Oranienburger Weg 8, 16727 Oberkrämer OT Vehlefanz, vertreten durch die Liquidatorin Frau Manuela Stange- Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte Stechow & Hennig, Kleiststraße 23-26, 10787 Berlin -
werden die nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen geprüft (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und der Schuldner können bis zum Ablauf des Prüfungsstichtages, dem 12. Januar 2026 bei dem Insolvenzgericht schriftlichen Widerspruch gegen den Grund, den Betrag und/ oder Rang einer angemeldeten Forderung erheben. Im Widerspruch ist der Name des Gläubigers, dessen Forderung bestritten wird, anzugeben.
Die Insolvenztabelle der zu prüfenden Forderungen mit den Forderungsanmeldungen sowie eventuell eingehende Widersprüche sind bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Karl-Marx-Str. 18a, 16816 Neuruppin zu den gewöhnlichen Geschäftszeiten niedergelegt. Wird innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine angemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben, gilt diese als festgestellt. Die Gläubiger, deren Forderung festgestellt worden sind, werden über das Prüfergebnis nicht benachrichtigt (§ 179 Abs. 3 Satz 3 InsO).
Neuruppin, den 3. Dezember 2025
15 IN 62/20