Vergütungsfestsetzung

Autodienst Stange & Frank Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Oberkrämer OT Vehlefanz

Das Amtsgericht Neuruppin hat zur Autodienst Stange & Frank Gesellschaft mit beschränkter Haftung eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 26.08.2026, Aktenzeichen 15 IN 62/20.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Neuruppin
Aktenzeichen
15 IN 62/20
Registerbezug
Neuruppin, HRB 3953
Bundesland
Brandenburg
Veröffentlichung
26.08.2026
Rechtsform
Sonstige / nicht erkannt
Insolvenzverwalter
Bert Buske

Veröffentlichungstext

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Autodienst Stange & Frank Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Registergericht: Amtsgericht Neuruppin HRB 3953 NP), Geschäftszweig: Reparaturen an Kraftfahrzeugen aller Art, technische Überprüfung, Wartung und Pflege, Oranienburger Weg 8, 16727 Oberkrämer OT Vehlefanz, vertreten durch die Liquidatorin Frau Manuela Stange
- Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte Stechow & Hennig, Kleiststraße 23-26, 10787 Berlin -
liegt das Verzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Neuruppin, Karl-Marx-Straße 18a, 16816 Neuruppin, Az: 15 IN 62/20 zur Einsichtnahme der Beteiligten aus. Die Summe der gemäß § 38 InsO zu berücksichtigenden Forderungen beträgt 109.228,22 EUR. Der derzeitige Massebestand beträgt 58.638,21 EUR. Von dem Massebestand sind zunächst die Gerichtskosten, die Vergütung des Insolvenzverwalters nebst Auslagen sowie die sonstigen Masseverbindlichkeiten gem. § 55 InsO abzusetzen, der verbleibende Betrag steht einer Verteilung an die Gläubiger zur Verfügung. Die Gläubiger bestrittener oder für den Ausfall festgestellter Forderungen werden auf die Ausschlussfristen der §§ 189, 190 InsO hingewiesen. Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Bert Buske, Jägersteig 24, 14482 Potsdam.
Amtsgericht Neuruppin, den 25. August 2026
15 IN 62/20

Verfahrensverlauf

  1. Insolvenzbekanntmachung
  2. Vergütungsfestsetzung
  3. Vergütungsfestsetzung
  4. Forderungsprüfung
  5. Eröffnung des Verfahrens