Vergütungsfestsetzung
AUNDB UG
Neuss
Das Amtsgericht Düsseldorf hat zur AUNDB UG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 16.09.2026, Aktenzeichen 502 IN 31/18.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Düsseldorf
- Aktenzeichen
- 502 IN 31/18
- Registerbezug
- Neuss, HRB 19056
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 16.09.2026
- Rechtsform
- Sonstige / nicht erkannt
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 502 IN 31/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Neuss unter HRB 19056 eingetragenen AUNDB UG, Eichendorffstr. 18 A, 41464 Neuss, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Andras Zoltan Virginas, Eichendorffstr. 18 A, 41464 Neuss
den Beteiligten Gelegenheit, bis zum 20.10.2026 im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
-Erörterung der Schlussrechnungslegung des Verwalters
- Anhörung zum Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters
- Anhörung zur Einstellung wegen Masseunzulänglichkeit in Gestalt der Massearmut (§ 207 InsO)
Schlussrechnung und Vergütungsantrag des Verwalters sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1 niedergelegt.
502 IN 31/18
Amtsgericht Düsseldorf, 15.09.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Neuss unter HRB 19056 eingetragenen AUNDB UG, Eichendorffstr. 18 A, 41464 Neuss, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Andras Zoltan Virginas, Eichendorffstr. 18 A, 41464 Neuss
den Beteiligten Gelegenheit, bis zum 20.10.2026 im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
-Erörterung der Schlussrechnungslegung des Verwalters
- Anhörung zum Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters
- Anhörung zur Einstellung wegen Masseunzulänglichkeit in Gestalt der Massearmut (§ 207 InsO)
Schlussrechnung und Vergütungsantrag des Verwalters sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1 niedergelegt.
502 IN 31/18
Amtsgericht Düsseldorf, 15.09.2026