Sicherungsmaßnahme

ATLAS HANNOVER Baumaschinen GmbH & Co.

Laatzen

Das Amtsgericht Halle (Saale) hat zur ATLAS HANNOVER Baumaschinen GmbH & Co. eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 16.06.2026, Aktenzeichen 59 IN 254/26.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Halle (Saale)
Aktenzeichen
59 IN 254/26
Registerbezug
Hannover, HRA 25489
Bundesland
Sachsen-Anhalt
Veröffentlichung
16.06.2026
Rechtsform
GmbH
Vorläufiger Sachwalter
Karina Schwarz
Schwarz Rühmland & Partner

Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Antragsverfahren
Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
Für Gläubiger
Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
Für Beschäftigte
Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt

Veröffentlichungstext

59 IN 254/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der ATLAS HANNOVER Baumaschinen GmbH & Co., Bremer Straße 4-6, 30880 Laatzen (AG Hannover, HRA 25489), vertr. d.: 1. ATLAS HANNOVER Baumaschinen Verwaltungs GmbH, Bremer Str. 4-6, 30880 Laatzen, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Benjamin Witt, 30880 Laatzen, (Geschäftsführer), 1.2. Carsten Gröbitz, 31162 Bad Salzdetfurth, (Geschäftsführer), ist am 15.06.2026 folgendes angeordnet worden:

Gemäß § 270a Abs. 1 InsO wird zur vorläufigen Sachwalterin bestellt: Rechtsanwältin Karina Schwarz, c/o Schwarz Rühmland & Partner, Klausener Straße 24, 39112 Magdeburg, Tel.: 0391/6286260, Fax: 0391/6286266.
Die Antragstellerin ist berechtigt, unter der Aufsicht der vorläufigen Sachwalterin ihr Vermögen weiter zu verwalten und darüber zu verfügen.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Halle (Saale), 15.06.2026

Verfahrensverlauf

  1. Eröffnung des Verfahrens
  2. Insolvenzbekanntmachung
  3. Sicherungsmaßnahme
Monatsreport und Wochenüberblick kostenlos per E-Mail erhalten