Sicherungsmaßnahme
ATLAS HANNOVER Baumaschinen GmbH & Co.
Laatzen
Das Amtsgericht Halle (Saale) hat zur ATLAS HANNOVER Baumaschinen GmbH & Co. eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 16.06.2026, Aktenzeichen 59 IN 254/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Halle (Saale)
- Aktenzeichen
- 59 IN 254/26
- Registerbezug
- Hannover, HRA 25489
- Bundesland
- Sachsen-Anhalt
- Veröffentlichung
- 16.06.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Vorläufiger Sachwalter
- Karina Schwarz
Schwarz Rühmland & Partner
Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten
- Antragsverfahren
- Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
- Für Gläubiger
- Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
- Für Beschäftigte
- Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.
Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt
Veröffentlichungstext
59 IN 254/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der ATLAS HANNOVER Baumaschinen GmbH & Co., Bremer Straße 4-6, 30880 Laatzen (AG Hannover, HRA 25489), vertr. d.: 1. ATLAS HANNOVER Baumaschinen Verwaltungs GmbH, Bremer Str. 4-6, 30880 Laatzen, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Benjamin Witt, 30880 Laatzen, (Geschäftsführer), 1.2. Carsten Gröbitz, 31162 Bad Salzdetfurth, (Geschäftsführer), ist am 15.06.2026 folgendes angeordnet worden:
Gemäß § 270a Abs. 1 InsO wird zur vorläufigen Sachwalterin bestellt: Rechtsanwältin Karina Schwarz, c/o Schwarz Rühmland & Partner, Klausener Straße 24, 39112 Magdeburg, Tel.: 0391/6286260, Fax: 0391/6286266.
Die Antragstellerin ist berechtigt, unter der Aufsicht der vorläufigen Sachwalterin ihr Vermögen weiter zu verwalten und darüber zu verfügen.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Halle (Saale), 15.06.2026
Gemäß § 270a Abs. 1 InsO wird zur vorläufigen Sachwalterin bestellt: Rechtsanwältin Karina Schwarz, c/o Schwarz Rühmland & Partner, Klausener Straße 24, 39112 Magdeburg, Tel.: 0391/6286260, Fax: 0391/6286266.
Die Antragstellerin ist berechtigt, unter der Aufsicht der vorläufigen Sachwalterin ihr Vermögen weiter zu verwalten und darüber zu verfügen.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Halle (Saale), 15.06.2026