Forderungsprüfung
Atasorkun, Tanju
Mühldorf a. Inn
Das Amtsgericht Landshut hat zur Atasorkun, Tanju eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 04.08.2026, Aktenzeichen IN 548/22.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Landshut
- Aktenzeichen
- IN 548/22
- Registerbezug
- München, HRA 103414
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 04.08.2026
- Rechtsform
- Sonstige / nicht erkannt
Veröffentlichungstext
IN 548/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Atasorkun Tanju, geboren am 09.01.1977, Hirschbachstraße 16, 84453 Mühldorf a. Inn
Inhaber der RoKost Natura e.K., Neufahrn b. Freising, Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRA 103414
- Schuldner -
1. Die Prüfung der bis 04.08.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 9, 10 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 05.09.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Landshut - Insolvenzgericht - 04.08.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Atasorkun Tanju, geboren am 09.01.1977, Hirschbachstraße 16, 84453 Mühldorf a. Inn
Inhaber der RoKost Natura e.K., Neufahrn b. Freising, Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRA 103414
- Schuldner -
1. Die Prüfung der bis 04.08.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 9, 10 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 05.09.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Landshut - Insolvenzgericht - 04.08.2026