Masseunzulänglichkeit
ATAKANI & SCHRÖDER Steuerberatungsgesellschaft mbH
Viersen
Das Amtsgericht Mönchengladbach hat zur ATAKANI & SCHRÖDER Steuerberatungsgesellschaft mbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 05.03.2025, Aktenzeichen 19 IN 34/21.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Mönchengladbach
- Aktenzeichen
- 19 IN 34/21
- Registerbezug
- Mönchengladbach, HRB 17330
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 05.03.2025
- Rechtsform
- Sonstige / nicht erkannt
- Im Handelsregister seit
- 2016
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen sowie die damit vereinbaren Tätigkeiten gem. § 33 i.V.m. § 57 Abs. 3 StBerG. Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten i.S.v. § 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG wie z.B. Handels- und Bankgeschäfte, sind ausgeschlossen.
- Branchenindikator
- Unternehmensdienstleistungen (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Mönchengladbach, Aktenzeichen: 19 IN 34/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Mönchengladbach unter HRB 17330 eingetragenen ATAKANI & SCHRÖDER Steuerberatungsgesellschaft mbH, Lindenstraße 5, 41747 Viersen, gesetzlich vertreten durch die Liquidatoren Herrn Andy Schröder, Schlegelstraße 18, 41749 Viersen und Herrn Ozan Atakani, Schlegelstraße 18, 41749 Viersen
ist am 27.02.2025 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
19 IN 34/21
Amtsgericht Mönchengladbach, 04.03.2025
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Mönchengladbach unter HRB 17330 eingetragenen ATAKANI & SCHRÖDER Steuerberatungsgesellschaft mbH, Lindenstraße 5, 41747 Viersen, gesetzlich vertreten durch die Liquidatoren Herrn Andy Schröder, Schlegelstraße 18, 41749 Viersen und Herrn Ozan Atakani, Schlegelstraße 18, 41749 Viersen
ist am 27.02.2025 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
19 IN 34/21
Amtsgericht Mönchengladbach, 04.03.2025