Insolvenzbekanntmachung

Astron Personal Nürnberg GmbH

Nürnberg

Das Amtsgericht Nürnberg hat zur Astron Personal Nürnberg GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 07.10.2026, Aktenzeichen IN 443/26.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Nürnberg
Aktenzeichen
IN 443/26
Registerbezug
Nürnberg, HRB 35709
Bundesland
Bayern
Veröffentlichung
07.10.2026
Rechtsform
GmbH
Im Handelsregister seit
2018
Stammkapital
100.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Personalmanagement, Arbeitnehmerüberlassung, Personalvermittlung von Arbeitskräften, ON-SITE-Management, Personaltraining, Erstellung von Lohn- und Gehaltsabrechnungen und Personalberatung.

Termine und Fristen

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  • Berichtstermin (Gläubigerversammlung) (vorbei)

Automatisch aus dem Bekanntmachungstext ausgelesen. Maßgeblich sind der Originaltext und Mitteilungen von Gericht oder Verwaltung.

Veröffentlichungstext

IN 443/26

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Astron Personal Nürnberg GmbH, Bickenstraße 15, 78050 Villingen-Schwenningen, vertreten durch den Geschäftsführer Rabe Andreas
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Registergericht Register-Nr.: HRB 35709
- Schuldnerin -

Die Insolvenzverwalterin bittet im Berichtstermin am Dienstag, 03.11.2026, 11:30 Uhr, 1. Stock, Flaschenhofstr. 35, Nürnberg, um Zustimmung zu folgenden Punkten:

|1. Die bisherige Insolvenzverwalterin bleibt beibehalten
|2. Das offene Treuhandkonto, , Kontoinhaber eingerichtet bei der UniCredit Bank-HyopVereinsbank, Kontoinhaber Tanja Kondert, IBAN DE 28 7002 0270 0050 0399 00 wird ausdrücklich beibehalten
|3. Die Gläubigerversammlung genehmigt gem. § 160 I 1 InsO, Rechtsstreite bzw. Vergleiche gemäß § 160 I Nr. 3 InsO zu führen bzw. abzuschließen. Insbesondere wird die Insolvenzverwalterin ermächtigt, die Ansprüche nach § 15 b InsO gegenüber dem Geschäftsführer Rabe in Höhe von bis zu 50.000,00 EUR und Ansprüche gegen die Gesellschafterin rr Vencap AG bis zu einer Höhe von 100.000,00 EUR geltend zu machen, notfalls gerichtlich beizutreiben und soweot erforderlich einen entsprechenden Vergleich zu schließen.
Ist die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig, so gilt die Zustimmung als erteilt, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO.

Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 07.10.2026

Verfahrensverlauf

  1. Insolvenzbekanntmachung
  2. Eröffnung des Verfahrens
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