Forderungsprüfung
ASPEDIA GmbH
Heidelberg
Das Amtsgericht Heidelberg hat zur ASPEDIA GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 26.07.2023, Aktenzeichen 84 IN 562/17.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Heidelberg
- Aktenzeichen
- 84 IN 562/17
- Registerbezug
- Mannheim, HRB 9942
- Bundesland
- Baden-Württemberg
- Veröffentlichung
- 26.07.2023
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2004
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Die Beschaffung, Duplikation, Speicherung, Erfassung, Aufbereitung, Pflege, Bereitstellung und die Vermarktung von Daten und Informationen aller Art, sowie die Erledigung von Dienstleistungstätigkeiten im Zusammenhang elektronischer Datenverarbeitung, wie z.B. die Entwicklung von Datenverarbeitungs- und Informationssystemen, die Verkaufs- und Vermittlungstätigkeit von Daten und Informationen.
Veröffentlichungstext
84 IN 562/17
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
ASPEDIA GmbH, Theaterstraße 18, 69117 Heidelberg, vertreten durch den Geschäftsführer Christoph Goldschmitt
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 9942
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte bjw, Am Ullrichsberg 26, 68309 Mannheim, Gz.: 230/17WI11 - WI/Wi
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 24.08.2023 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Heidelberg - Insolvenzgericht - 20.07.2023
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
ASPEDIA GmbH, Theaterstraße 18, 69117 Heidelberg, vertreten durch den Geschäftsführer Christoph Goldschmitt
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 9942
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte bjw, Am Ullrichsberg 26, 68309 Mannheim, Gz.: 230/17WI11 - WI/Wi
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 24.08.2023 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Heidelberg - Insolvenzgericht - 20.07.2023