Forderungsprüfung
ASB Herbalind gGmbH
Münster
Das Amtsgericht Münster (Westfalen) hat zur ASB Herbalind gGmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 04.12.2025, Aktenzeichen 88 IN 1/24.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Münster (Westfalen)
- Aktenzeichen
- 88 IN 1/24
- Registerbezug
- Münster (Westfalen), HRB 18627
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 04.12.2025
- Rechtsform
- Sonstige / nicht erkannt
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 88 IN 1/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Münster unter HRB 18627 eingetragenen ASB Herbalind gGmbH, Gustav-Stresemann-Weg 62, 48155 Münster, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn René Kloppenburg, Gustav-Stresemann-Weg 62, 48155 Münster
wird die Prüfung der nach dem Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 29.12.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Münster, Zimmer Nr. 225 B niedergelegt.
88 IN 1/24
Amtsgericht Münster, 03.12.2025
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Münster unter HRB 18627 eingetragenen ASB Herbalind gGmbH, Gustav-Stresemann-Weg 62, 48155 Münster, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn René Kloppenburg, Gustav-Stresemann-Weg 62, 48155 Münster
wird die Prüfung der nach dem Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 29.12.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Münster, Zimmer Nr. 225 B niedergelegt.
88 IN 1/24
Amtsgericht Münster, 03.12.2025