Forderungsprüfung
AS Bring ´N` Pizza & Burger GmbH
Berlin
Das Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) hat zur AS Bring ´N` Pizza & Burger GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 03.08.2026, Aktenzeichen 3609 IN 4118/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Charlottenburg (Berlin)
- Aktenzeichen
- 3609 IN 4118/25
- Registerbezug
- Berlin, HRB 235143
- Bundesland
- Berlin
- Veröffentlichung
- 03.08.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2021
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Die Zubereitung, Lieferung und der Groß- und Einzelhandel mit Speisen und Getränken.
Veröffentlichungstext
3609 IN 4118/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
AS Bring'N'Pizza & Burger GmbH, Senftenberger Ring 30, 13435 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Hasan Sahan
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 235143
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 31.07.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 5-7 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 21.08.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 31.07.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
AS Bring'N'Pizza & Burger GmbH, Senftenberger Ring 30, 13435 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Hasan Sahan
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 235143
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 31.07.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 5-7 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 21.08.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 31.07.2026