Schlusstermin
art et fact GmbH
Andernach
Das Amtsgericht Mayen hat zur art et fact GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 03.11.2026, Aktenzeichen 7 IN 69/15.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Mayen
- Aktenzeichen
- 7 IN 69/15
- Registerbezug
- Koblenz, HRB 22463
- Bundesland
- Rheinland-Pfalz
- Veröffentlichung
- 03.11.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
7 IN 69/15:
In dem Insolvenzverfahren art et fact GmbH, Ludwigstr. 1, 56626 Andernach (AG Koblenz, HRB 22463), vertr. d.: Stefan Klothen, Pfaffenthalsweg 12, 56348 Bornich, (Geschäftsführer),
wird der Schlussverteilung wird zugestimmt (§ 196 Abs. 2 InsO InsO) und die Durchführung des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren angeordnet
(§§ 5 Abs. 2, 197 Abs. 1, 177 Abs. 1 InsO).
Der Stichtag, der dem Schlusstermin entspricht, ist der 02.12.2026 .
Bis zu diesem Stichtag
* erhalten die Beteiligten Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme zu Schlussrechnung und Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen; die Unterlagen sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
* erhalten die Beteiligten Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme zur Entscheidung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Gegenstände der Insolvenzmasse.
Amtsgericht Mayen, 01.11.2026
In dem Insolvenzverfahren art et fact GmbH, Ludwigstr. 1, 56626 Andernach (AG Koblenz, HRB 22463), vertr. d.: Stefan Klothen, Pfaffenthalsweg 12, 56348 Bornich, (Geschäftsführer),
wird der Schlussverteilung wird zugestimmt (§ 196 Abs. 2 InsO InsO) und die Durchführung des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren angeordnet
(§§ 5 Abs. 2, 197 Abs. 1, 177 Abs. 1 InsO).
Der Stichtag, der dem Schlusstermin entspricht, ist der 02.12.2026 .
Bis zu diesem Stichtag
* erhalten die Beteiligten Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme zu Schlussrechnung und Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen; die Unterlagen sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
* erhalten die Beteiligten Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme zur Entscheidung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Gegenstände der Insolvenzmasse.
Amtsgericht Mayen, 01.11.2026