Forderungsprüfung
Arslan Netztechnik UG (haftungsbeschränkt)
Pohlheim
Das Amtsgericht Gießen hat zur Arslan Netztechnik UG (haftungsbeschränkt) eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 22.06.2026, Aktenzeichen 6 IN 113/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Gießen
- Aktenzeichen
- 6 IN 113/25
- Registerbezug
- Gießen, HRB 10907
- Bundesland
- Hessen
- Veröffentlichung
- 22.06.2026
- Rechtsform
- UG (haftungsbeschränkt)
- Im Handelsregister seit
- 2022
- Stammkapital
- 1.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Die Planung und Errichtung, sowie die lnbetriebnahme und die Wartung von Kommunikationsanlagen und Netzen sowie der Vertrieb von Geräten, Systemen und Teilkomponenten. Straßenbau (beschränkt auf Herstellung und lnstandsetzung von Ver- und Entsorgungsleitungen und -anlagen). Verlegung von Erdkabeln einschließlich Wiederherstellung der Deckschichten.
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Gießen, Aktenzeichen 6 IN 113/25 :
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Arslan Netztechnik UG (haftungsbeschränkt), Verlegung von Glasfaserkabeln, Zur Mühle 5, 35415 Pohlheim (AG Gießen , HRB 10907),
vertreten durch:
Adam John Arslan, Zur Mühle 5, 35415 Pohlheim, (Geschäftsführer),
wird für die bis zum 17.06.2026 nachträglich angemeldeten Forderungen gemäß § 177 Abs. 1 S. 1 InsO die Prüfung im schriftlichen Verfahren angeordnet. Die Anmeldeunterlagen sowie evtl. eingehende Widersprüche sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichtes niedergelegt. Widersprüche gegen die Forderungen müssen schriftlich bis spätestens 15.07.2026 bei Gericht eingegangen sein. Danach wird das Prüfungsergebnis in die Insolvenztabelle eingetragen.
Amtsgericht Gießen, 17.06.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Arslan Netztechnik UG (haftungsbeschränkt), Verlegung von Glasfaserkabeln, Zur Mühle 5, 35415 Pohlheim (AG Gießen , HRB 10907),
vertreten durch:
Adam John Arslan, Zur Mühle 5, 35415 Pohlheim, (Geschäftsführer),
wird für die bis zum 17.06.2026 nachträglich angemeldeten Forderungen gemäß § 177 Abs. 1 S. 1 InsO die Prüfung im schriftlichen Verfahren angeordnet. Die Anmeldeunterlagen sowie evtl. eingehende Widersprüche sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichtes niedergelegt. Widersprüche gegen die Forderungen müssen schriftlich bis spätestens 15.07.2026 bei Gericht eingegangen sein. Danach wird das Prüfungsergebnis in die Insolvenztabelle eingetragen.
Amtsgericht Gießen, 17.06.2026