Vergütungsfestsetzung

aro-leichtmetallbau GmbH & Co. Kommanditgesellschaft Obermain

Hochstadt

Das Amtsgericht Coburg hat zur aro-leichtmetallbau GmbH & Co. Kommanditgesellschaft Obermain eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 29.07.2026, Aktenzeichen IN 41/24.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Coburg
Aktenzeichen
IN 41/24
Registerbezug
Coburg, HRA 2412
Bundesland
Bayern
Veröffentlichung
29.07.2026
Rechtsform
GmbH
Branchenindikator
Industrie & Produktion (nur Firmennamensignal)

Veröffentlichungstext

IN 41/24

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

aro-leichtmetallbau GmbH & Co. Kommanditgesellschaft Obermain, Rufsteinstraße 1, 96272 Hochstadt am Main, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin aro-leichtmetallbau GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Reisenweber-Beuschel Ulli, (weiterer Name: Beuschel), geb. Reisenweber
Registergericht: Amtsgericht Coburg Registergericht Register-Nr.: HRA 2412
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte WHP Rechtsanwälte, Friedrichstraße 204, 10117 Berlin, Gz.: 9959/24/YL/B24

Beschluss:

Der Insolvenzverwalter hat die Festsetzung der Vergütung sowie die Geltendmachung von Zuschlägen für seine Tätigkeit als vorläufiger Insolvenzverwalter im vorbezeichneten Insolvenzverfahren beantragt.
Die Vergütungsanträge können von berechtigten Beteiligten bis zum 02.09.2026 auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Einwendungen und Anträge hierzu sind bis zum Ablauf dieser Frist in Schriftform beim Amtsgericht Coburg einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Coburg zu erklären.

Amtsgericht Coburg - Insolvenzgericht - 29.07.2026

Verfahrensverlauf

  1. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  2. Vergütungsfestsetzung
  3. Forderungsprüfung
  4. Forderungsprüfung
  5. Masseunzulänglichkeit
  6. Eröffnung des Verfahrens
  7. Sicherungsmaßnahme