Forderungsprüfung

aro-leichtmetallbau GmbH & Co. Kommanditgesellschaft Obermain

Hochstadt

Das Amtsgericht Coburg hat zur aro-leichtmetallbau GmbH & Co. Kommanditgesellschaft Obermain eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 15.07.2026, Aktenzeichen IN 41/24.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Coburg
Aktenzeichen
IN 41/24
Registerbezug
Coburg, HRA 2412
Bundesland
Bayern
Veröffentlichung
15.07.2026
Rechtsform
GmbH
Branchenindikator
Industrie & Produktion (nur Firmennamensignal)

Veröffentlichungstext

IN 41/24

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

aro-leichtmetallbau GmbH & Co. Kommanditgesellschaft Obermain, Rufsteinstraße 1, 96272 Hochstadt am Main, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin aro-leichtmetallbau GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Reisenweber-Beuschel Ulli, (weiterer Name: Beuschel), geb. Reisenweber
Registergericht: Amtsgericht Coburg Registergericht Register-Nr.: HRA 2412
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte WHP Rechtsanwälte, Friedrichstraße 204, 10117 Berlin, Gz.: 9959/24/YL/B24

1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 12.08.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Amtsgericht Coburg - Insolvenzgericht - 15.07.2026

Verfahrensverlauf

  1. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  2. Vergütungsfestsetzung
  3. Forderungsprüfung
  4. Forderungsprüfung
  5. Masseunzulänglichkeit
  6. Eröffnung des Verfahrens
  7. Sicherungsmaßnahme