Forderungsprüfung
ARHOSO-Spezialzangen GmbH
Solingen
Das Amtsgericht Wuppertal hat zur ARHOSO-Spezialzangen GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 14.11.2023, Aktenzeichen 145 IN 507/20.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Wuppertal
- Aktenzeichen
- 145 IN 507/20
- Registerbezug
- Wuppertal, HRB 15456
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 14.11.2023
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 145 IN 507/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 15456 eingetragenen ARHOSO-Spezialzangen GmbH, Untere Dammstraße 10 a, 42653 Solingen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Wolfgang Hoffmann, Wolfstraße 51, 42855 Remscheid
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 02.01.2024. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal, Zimmer Nr. A276 niedergelegt.
145 IN 507/20
Amtsgericht Wuppertal, 13.11.2023
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 15456 eingetragenen ARHOSO-Spezialzangen GmbH, Untere Dammstraße 10 a, 42653 Solingen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Wolfgang Hoffmann, Wolfstraße 51, 42855 Remscheid
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 02.01.2024. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal, Zimmer Nr. A276 niedergelegt.
145 IN 507/20
Amtsgericht Wuppertal, 13.11.2023