Sicherungsmaßnahme
ARHOSO-Spezialzangen GmbH
Solingen
Das Amtsgericht Wuppertal hat zur ARHOSO-Spezialzangen GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 08.02.2021, Aktenzeichen 145 IN 507/20.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Wuppertal
- Aktenzeichen
- 145 IN 507/20
- Registerbezug
- Wuppertal, HRB HRB 15456
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 08.02.2021
- Rechtsform
- GmbH
- Insolvenzverwalter
- Stefan Conrads
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 145 IN 507/20
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 15456 eingetragenen
ARHOSO-Spezialzangen GmbH, Untere Dammstraße 10 a, 42653 Solingen, gesetzlich
vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Wolfgang Hoffmann, Wolfstraße 51,
42855 Remscheid
ist am 08.02.2021, um 12:16 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Stefan Conrads, Mankhauser
Str. 7a, 42699 Solingen bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit
Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2.
Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die
Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt,
Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie
eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur
noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests
oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt,
soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene
Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
145 IN 507/20
Amtsgericht Wuppertal, 08.02.2021
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 15456 eingetragenen
ARHOSO-Spezialzangen GmbH, Untere Dammstraße 10 a, 42653 Solingen, gesetzlich
vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Wolfgang Hoffmann, Wolfstraße 51,
42855 Remscheid
ist am 08.02.2021, um 12:16 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Stefan Conrads, Mankhauser
Str. 7a, 42699 Solingen bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit
Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2.
Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die
Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt,
Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie
eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur
noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests
oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt,
soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene
Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
145 IN 507/20
Amtsgericht Wuppertal, 08.02.2021