Eröffnung des Verfahrens
Archimedes Technik GmbH
Herford
Das Amtsgericht Bielefeld hat über das Vermögen der Archimedes Technik GmbH das Insolvenzverfahren eröffnet. Veröffentlicht am 01.03.2021, Aktenzeichen 43 IN 626/20.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Bielefeld
- Aktenzeichen
- 43 IN 626/20
- Registerbezug
- Bad Oeynhausen, HRB HRB 15258
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 01.03.2021
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 626/20
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter HRB 15258
eingetragenen Archimedes Technik GmbH, Engerstraße 3, 32051 Herford, gesetzlich
vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ulrich Euscher
Geschäftszweig: Integrierte Planung und Errichtung der technischen
Gebäudeausrüstung von Bauwerken aller Art
Verfahrensbevollmächtigter: Walterscheid Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, An der
Schlossmühle 10, 32549 Bad Oeynhausen,
wird wegen Zahlungsunfähigkeit heute, am 01.03.2021, um 10:00 Uhr das
Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 01.12.2020 bei Gericht eingegangenen
Antrags der Schuldnerin.
Der zugrunde liegende Antrag ist am 01.12.2020 bei Gericht eingegangen.
Es wird Eigenverwaltung angeordnet. Die Schuldnerin ist berechtigt, unter der
Aufsicht des Sachwalters die Insolvenzmasse zu verwalten und über sie zu
verfügen (§§ 270 - 285 InsO).
Zum Sachwalter wird ernannt Rechtsanwalt Hans-Achim Ernst, Südfeldstraße 10,
32120 Hiddenhausen.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 31.03.2021 unter Beachtung des
§ 174 InsO beim Sachwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Sachwalter unverzüglich mitzuteilen,
welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der
Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht
beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie
die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft
unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28
Abs. 2 InsO).
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts der
Schuldnerin über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin)
und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am
Mittwoch, 21.04.2021, 09:30 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld, 0.
Etage, Sitzungssaal 19.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
* die Person des Sachwalters,
* die Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses
(§ 68 InsO),
und gegebenenfalls über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:
* die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3
InsO),
* die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld,
Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
* die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
* Entscheidung über besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Schuldnerin (§
160 InsO); insbesondere:
die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin,
die Veräußerung des Warenlagers im Ganzen,
die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand,
die Veräußerung einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen
Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem
Unternehmen dienen soll,
die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits
mit erheblichem Streitwert,
* die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung
unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
* die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO)
* und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels
Masse (§ 207 InsO).
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil
(Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen
Rechtshandlungen der Schuldnerin als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens
ab dem 07.04.2021 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des
Amtsgerichts Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld, Zimmer Nr. 4.118
niedergelegt.
Der Sachwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden
Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die
Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der
sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist
bei dem Amtsgericht Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld schriftlich in
deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die
Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht
Bielefeld eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur
Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch
die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere
Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der
frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses
sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss
eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die
elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss
für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten
elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der
verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß §
130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen
Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere
elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
43 IN 626/20
Bielefeld, 01.03.2021
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter HRB 15258
eingetragenen Archimedes Technik GmbH, Engerstraße 3, 32051 Herford, gesetzlich
vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ulrich Euscher
Geschäftszweig: Integrierte Planung und Errichtung der technischen
Gebäudeausrüstung von Bauwerken aller Art
Verfahrensbevollmächtigter: Walterscheid Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, An der
Schlossmühle 10, 32549 Bad Oeynhausen,
wird wegen Zahlungsunfähigkeit heute, am 01.03.2021, um 10:00 Uhr das
Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 01.12.2020 bei Gericht eingegangenen
Antrags der Schuldnerin.
Der zugrunde liegende Antrag ist am 01.12.2020 bei Gericht eingegangen.
Es wird Eigenverwaltung angeordnet. Die Schuldnerin ist berechtigt, unter der
Aufsicht des Sachwalters die Insolvenzmasse zu verwalten und über sie zu
verfügen (§§ 270 - 285 InsO).
Zum Sachwalter wird ernannt Rechtsanwalt Hans-Achim Ernst, Südfeldstraße 10,
32120 Hiddenhausen.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 31.03.2021 unter Beachtung des
§ 174 InsO beim Sachwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Sachwalter unverzüglich mitzuteilen,
welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der
Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht
beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie
die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft
unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28
Abs. 2 InsO).
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts der
Schuldnerin über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin)
und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am
Mittwoch, 21.04.2021, 09:30 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld, 0.
Etage, Sitzungssaal 19.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
* die Person des Sachwalters,
* die Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses
(§ 68 InsO),
und gegebenenfalls über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:
* die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3
InsO),
* die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld,
Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
* die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
* Entscheidung über besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Schuldnerin (§
160 InsO); insbesondere:
die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin,
die Veräußerung des Warenlagers im Ganzen,
die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand,
die Veräußerung einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen
Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem
Unternehmen dienen soll,
die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits
mit erheblichem Streitwert,
* die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung
unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
* die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO)
* und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels
Masse (§ 207 InsO).
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil
(Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen
Rechtshandlungen der Schuldnerin als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens
ab dem 07.04.2021 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des
Amtsgerichts Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld, Zimmer Nr. 4.118
niedergelegt.
Der Sachwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden
Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die
Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der
sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist
bei dem Amtsgericht Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld schriftlich in
deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die
Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht
Bielefeld eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur
Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch
die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere
Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der
frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses
sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss
eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die
elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss
für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten
elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der
verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß §
130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen
Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere
elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
43 IN 626/20
Bielefeld, 01.03.2021