Sicherungsmaßnahme
Archimedes Technik GmbH
Herford
Das Amtsgericht Bielefeld hat zur Archimedes Technik GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 02.12.2020, Aktenzeichen 43 IN 626/20.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Bielefeld
- Aktenzeichen
- 43 IN 626/20
- Registerbezug
- Bad Oeynhausen, HRB HRB 15258
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 02.12.2020
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 626/20
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter HRB 15258
eingetragenen Archimedes Technik GmbH, Engerstraße 3, 32051 Herford, gesetzlich
vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ulrich Euscher
Geschäftszweig: Integrierte Planung und Errichtung der technischen
Gebäudeausrüstung von Bauwerken aller Art
Verfahrensbevollmächtigter: Walterscheid Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, An der
Schlossmühle 10, 32549 Bad Oeynhausen,
wird angeordnet (§ 270 a InsO):
Zum vorläufigen Sachwalter wird Rechtsanwalt Hans-Achim Ernst, Bunsenstr. 3,
32052 Herford, Telefon: 05221/6930732, Fax: 052216930691 bestellt.
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests
oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt,
soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene
Maßnahme werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
Der vorläufige Sachwalter ist berechtigt, die Geschäftsräume und betrieblichen
Einrichtungen der Schuldnerin einschließlich der Nebenräume zu betreten und
dort Nachforschungen anzustellen. Er ist berechtigt, Auskünfte über die
schuldnerischen Vermögensverhältnisse bei Dritten einzuholen.
Die Schuldnerin ist berechtigt, bis zur Eröffnungsentscheidung des Gerichts
unter der Aufsicht des vorläufigen Sachwalters die Insolvenzmasse zu verwalten
und über sie zu verfügen.Der vorläufige Sachwalter wird zugleich beauftragt,
sachverständig zu prüfen, ob ein nach der Rechtsform der Schuldnerin
maßgeblicher Eröffnungsgrund vorliegt und welche Aussichten für eine
Fortführung des schuldnerischen Unternehmens bestehen. Er hat ferner zu prüfen,
ob das schuldnerische Vermögen die Kosten des Verfahrens voraussichtlich decken
wird (§ 22, Abs. 1, Nr. 3, Abs. 2 InsO).
Falls der vorläufige Sachwalter den Auftrag nicht binnen sechs Wochen
vollständig erfüllen kann, ist dem Gericht ein Zwischenbericht zu erstatten.
43 IN 626/20
Amtsgericht Bielefeld, 02.12.2020
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter HRB 15258
eingetragenen Archimedes Technik GmbH, Engerstraße 3, 32051 Herford, gesetzlich
vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ulrich Euscher
Geschäftszweig: Integrierte Planung und Errichtung der technischen
Gebäudeausrüstung von Bauwerken aller Art
Verfahrensbevollmächtigter: Walterscheid Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, An der
Schlossmühle 10, 32549 Bad Oeynhausen,
wird angeordnet (§ 270 a InsO):
Zum vorläufigen Sachwalter wird Rechtsanwalt Hans-Achim Ernst, Bunsenstr. 3,
32052 Herford, Telefon: 05221/6930732, Fax: 052216930691 bestellt.
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests
oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt,
soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene
Maßnahme werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
Der vorläufige Sachwalter ist berechtigt, die Geschäftsräume und betrieblichen
Einrichtungen der Schuldnerin einschließlich der Nebenräume zu betreten und
dort Nachforschungen anzustellen. Er ist berechtigt, Auskünfte über die
schuldnerischen Vermögensverhältnisse bei Dritten einzuholen.
Die Schuldnerin ist berechtigt, bis zur Eröffnungsentscheidung des Gerichts
unter der Aufsicht des vorläufigen Sachwalters die Insolvenzmasse zu verwalten
und über sie zu verfügen.Der vorläufige Sachwalter wird zugleich beauftragt,
sachverständig zu prüfen, ob ein nach der Rechtsform der Schuldnerin
maßgeblicher Eröffnungsgrund vorliegt und welche Aussichten für eine
Fortführung des schuldnerischen Unternehmens bestehen. Er hat ferner zu prüfen,
ob das schuldnerische Vermögen die Kosten des Verfahrens voraussichtlich decken
wird (§ 22, Abs. 1, Nr. 3, Abs. 2 InsO).
Falls der vorläufige Sachwalter den Auftrag nicht binnen sechs Wochen
vollständig erfüllen kann, ist dem Gericht ein Zwischenbericht zu erstatten.
43 IN 626/20
Amtsgericht Bielefeld, 02.12.2020