Forderungsprüfung

Archimedes Facility-Management GmbH

Herford

Das Amtsgericht Bielefeld hat zur Archimedes Facility-Management GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 07.06.2021, Aktenzeichen 43 IN 628/20.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Bielefeld
Aktenzeichen
43 IN 628/20
Registerbezug
Bad Oeynhausen, HRB HRB 6126
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
07.06.2021
Rechtsform
GmbH
Im Handelsregister seit
1998
Stammkapital
600.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Erbringung von Ingenieur-, Service-, Ver- und Entsorgungsleistungen aller Art für Gebäude (Facility-Management) für Hoch- und Tiefbauprojekte sowie Leistungen nach Makler- und Bauträgerverordung.

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 628/20

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter HRB 6126
eingetragenen Archimedes Facility-Management GmbH, Engerstraße 3 - 5, 32051
Herford, gesetzlich vertreten durch Herrn Marc Patrick Euscher,

wird Rechtsanwalt und Steuerberater Thomas Bagh, Südfeldstraße 10, 32120
Hiddenhausen zum Sondersachwalter bestellt.

Sein Aufgabenbereich umfasst die Prüfung der der Forderung lfd. Nr. 135 der
Tabelle.

In diesem Bereich hat allein er die Rechtsstellung des Sachwalters.

Gründe:Die gerichtliche Bestellung eines Sondersachwalters ist zulässig, wenn
und soweit der allgemein bestellte Sachwalter aus rechtlichen oder
tatsächlichen Gründen seine Aufgaben nicht wahrnehmen kann (vgl. Kayser /Thole,
Insolvenzordnung, 9. Auflage, § 270 c Rdn. 4 in Verbindung mit Bericht des
Rechtsausschusses, Bundestags-Drucksache 12/7302, zu § 77 RegE-InsO, zitiert
nach Kübler/Prütting, Das neue Insolvenzrecht, 1994, Bd. I, S. 596).

Ein solcher Fall liegt hier vor.

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2
RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung
beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei
dem Amtsgericht Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld einzulegen. Die
Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.

Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen
Amtsgericht Bielefeld eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung
zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser
Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der
Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die
öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere
Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der
frühere Zeitpunkt.

Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:

Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die
elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss
für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten
elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der
verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß §
130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen
Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere
elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.

43 IN 628/20
Amtsgericht Bielefeld, 02.06.2021

Verfahrensverlauf

  1. Vergütungsfestsetzung
  2. Aufhebung des Verfahrens
  3. Vergütungsfestsetzung
  4. Insolvenzplan
  5. Forderungsprüfung
  6. Forderungsprüfung
  7. Forderungsprüfung
  8. Forderungsprüfung
  9. Forderungsprüfung
  10. Forderungsprüfung
  11. Forderungsprüfung
  12. Forderungsprüfung
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  19. Forderungsprüfung
  20. Forderungsprüfung
  21. Forderungsprüfung
  22. Forderungsprüfung
  23. Eröffnung des Verfahrens
  24. Sicherungsmaßnahme
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