Insolvenzbekanntmachung
Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Hof Stadt und Land e. V.
Hof
Das Amtsgericht Hof hat zur Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Hof Stadt und Land e. V. eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 15.01.2026, Aktenzeichen IN 227/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Hof
- Aktenzeichen
- IN 227/25
- Registerbezug
- Hof, VR 756
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 15.01.2026
- Rechtsform
- Sonstige / nicht erkannt
Termine und Fristen
Termine als Kalenderdatei herunterladen
- Berichtstermin (Gläubigerversammlung) (vorbei)
Automatisch aus dem Bekanntmachungstext ausgelesen. Maßgeblich sind der Originaltext und Mitteilungen von Gericht oder Verwaltung.
Veröffentlichungstext
IN 227/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Hof Stadt und Land e. V., Oberes Tor 5, 95028 Hof, vertreten durch die Vereinsvorsitzende Ühla-Mayer Marion
Registergericht: Amtsgericht Hof Registergericht Register-Nr.: VR 756
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Neef Schwarz + Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Sonnenplatz 4, 95028 Hof, Gz.: 00049/25/GN
Im Berichtstermin am Mittwoch, 21.01.2026, 13:00 Uhr, EG, Berliner Platz 1, Hof, wird über die Zustimmung zu den nachfolgenden Punkten entschieden:
Der Sachwalter, Herr Rechtsanwalt Dr. Hans-Peter Lehner, wird beibehalten.
Die Eigenverwaltung wird beibehalten und fortgeführt.
Die Gläubigerversammlung erteilt ihre Zustimmung zur Fortführung des Geschäftsbetriebs.
Die Gläubigerversammlung erteilt ihre Zustimmung zur freihändigen Veräußerung des Geschäftsbetriebs der Schuldnerin im Ganzen oder in Teilen.
Der Sachwalter wird gem. § 160 Abs. 2 Nr. 3 InsO ermächtigt, Rechtsstreitigkeiten/Prozesse mit erheblichem Streitwert anhängig zu machen oder aufzunehmen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abzulehnen oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits einen Vergleich zu schließen.
Das Verfahrenskonto bei der UniCredit Bank AG wird als Hinterlegungsstelle beibehalten.
Ist die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig, so gilt die Zustimmung als erteilt, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO.
Amtsgericht Hof - Insolvenzgericht - 15.01.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Hof Stadt und Land e. V., Oberes Tor 5, 95028 Hof, vertreten durch die Vereinsvorsitzende Ühla-Mayer Marion
Registergericht: Amtsgericht Hof Registergericht Register-Nr.: VR 756
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Neef Schwarz + Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Sonnenplatz 4, 95028 Hof, Gz.: 00049/25/GN
Im Berichtstermin am Mittwoch, 21.01.2026, 13:00 Uhr, EG, Berliner Platz 1, Hof, wird über die Zustimmung zu den nachfolgenden Punkten entschieden:
Der Sachwalter, Herr Rechtsanwalt Dr. Hans-Peter Lehner, wird beibehalten.
Die Eigenverwaltung wird beibehalten und fortgeführt.
Die Gläubigerversammlung erteilt ihre Zustimmung zur Fortführung des Geschäftsbetriebs.
Die Gläubigerversammlung erteilt ihre Zustimmung zur freihändigen Veräußerung des Geschäftsbetriebs der Schuldnerin im Ganzen oder in Teilen.
Der Sachwalter wird gem. § 160 Abs. 2 Nr. 3 InsO ermächtigt, Rechtsstreitigkeiten/Prozesse mit erheblichem Streitwert anhängig zu machen oder aufzunehmen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abzulehnen oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits einen Vergleich zu schließen.
Das Verfahrenskonto bei der UniCredit Bank AG wird als Hinterlegungsstelle beibehalten.
Ist die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig, so gilt die Zustimmung als erteilt, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO.
Amtsgericht Hof - Insolvenzgericht - 15.01.2026