Vergütungsfestsetzung
Arac GmbH
bindlach
Das Amtsgericht Bayreuth hat zur Arac GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 30.10.2026, Aktenzeichen IN 168/19.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Bayreuth
- Aktenzeichen
- IN 168/19
- Registerbezug
- Bayreuth, HRB 4399
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 30.10.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
IN 168/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Arac GmbH, Esbachgraben 1, 95463 Bindlach, vertreten durch den Geschäftsführer Neef Gunther
Registergericht: Amtsgericht Bayreuth Register-Nr.: HRB 4399
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Neef Gunther, Sonnenplatz 4, 95028 Hof, Gz.: 24/19 IN-GN-GN/GF/GN
In dem vorliegenden Insolvenzverfahren hat der vorläufige Sachwalter und Sachwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen beantragt. Es wurden hierbei Zuschläge gem. § 3 Abs. 1 InsVV in Höhe von 85 % (vorläufiger Sachwalter) sowie 70 % (Sachwalter) geltend gemacht.
Der Antrag kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Die Beteiligten dieses Verfahren können binnen 2 Wochen nach Bewirkung der öffentlichen Bekanntmachung zu diesem Antrag Stellung nehmen.“
Die öffentliche Bekanntmachung im Internet „www.insolvenzbekanntmachungen.de“ gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 InsO. Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligte, auch wenn die Insolvenzordnung neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO.
Amtsgericht Bayreuth Insolvenzgericht, den 30.10.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Arac GmbH, Esbachgraben 1, 95463 Bindlach, vertreten durch den Geschäftsführer Neef Gunther
Registergericht: Amtsgericht Bayreuth Register-Nr.: HRB 4399
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Neef Gunther, Sonnenplatz 4, 95028 Hof, Gz.: 24/19 IN-GN-GN/GF/GN
In dem vorliegenden Insolvenzverfahren hat der vorläufige Sachwalter und Sachwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen beantragt. Es wurden hierbei Zuschläge gem. § 3 Abs. 1 InsVV in Höhe von 85 % (vorläufiger Sachwalter) sowie 70 % (Sachwalter) geltend gemacht.
Der Antrag kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Die Beteiligten dieses Verfahren können binnen 2 Wochen nach Bewirkung der öffentlichen Bekanntmachung zu diesem Antrag Stellung nehmen.“
Die öffentliche Bekanntmachung im Internet „www.insolvenzbekanntmachungen.de“ gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 InsO. Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligte, auch wenn die Insolvenzordnung neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO.
Amtsgericht Bayreuth Insolvenzgericht, den 30.10.2026