Insolvenzbekanntmachung
Arac GmbH
bindlach
Das Amtsgericht Bayreuth hat zur Arac GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 04.12.2019, Aktenzeichen IN 168/19.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Bayreuth
- Aktenzeichen
- IN 168/19
- Registerbezug
- Bayreuth, HRB 4399
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 04.12.2019
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
IN 168/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Arac GmbH, Esbachgraben 1, 95463 Bindlach, vertreten durch die Geschäftsführer
Arac Orhan, Adlzreiterstraße 29, 80337 München, Goldberg Heike, Oschenbergweg
5, 95463 Bindlach und Neef Gunther, Robert-Bosch-Straße 31, 95145 Oberkotzau
Registergericht: Amtsgericht Bayreuth Register-Nr.: HRB 4399
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Neef Gunther, Sonnenplatz 4, 95028 Hof, Gz.: 24/19 IN-GN-GN/GF/GN
Terminsbestimmung:
Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über folgende besondere
Tagesordnungspunkte, die der Schuldnervertreter beantragt hat:
Die Schuldnerin wird ermächtigt, bei der Hinterlegungsstelle zu den für die
gewöhnliche Hinterlegung geltenden Bedingungen Geld, Wertpapiere oder
Kostbarkeiten zu hinterlegen Festgeldkonten anzulegen.
Es wird zugestimmt, dass das bisherige Treuhandkonto bei der UniCredit Bank AG,
HypoVereinbank IBAN DE44 7732 0072 0333 5527 79 , BIC: HYVEDEMM412
als Hinterlegungsstelle im Sinne des § 149 Abs. 2 InsO beibehalten bleibt.
Der Sachwalter, Herr Dipl. Wirt.Jur. (FH) Holger Cristian Buehler, wird
beibehalten.
Die Eigenverwaltung wird beibehalten und fortgeführt.
Die Gläubigerversammlung erteilt die Zustimmung zur Fortführung des
Geschäftsbetriebs.
wird bestimmt auf
Montag, 16.12.2019, 10:30 Uhr, Sitzungssaal E.520, EG, Justizgebäude III,
Friedrichstr. 18, 95444 Bayreuth, 95444 Bayreuth
Hinweise:
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene
Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Amtsgericht Bayreuth - Insolvenzgericht - 04.12.2019
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Arac GmbH, Esbachgraben 1, 95463 Bindlach, vertreten durch die Geschäftsführer
Arac Orhan, Adlzreiterstraße 29, 80337 München, Goldberg Heike, Oschenbergweg
5, 95463 Bindlach und Neef Gunther, Robert-Bosch-Straße 31, 95145 Oberkotzau
Registergericht: Amtsgericht Bayreuth Register-Nr.: HRB 4399
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Neef Gunther, Sonnenplatz 4, 95028 Hof, Gz.: 24/19 IN-GN-GN/GF/GN
Terminsbestimmung:
Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über folgende besondere
Tagesordnungspunkte, die der Schuldnervertreter beantragt hat:
Die Schuldnerin wird ermächtigt, bei der Hinterlegungsstelle zu den für die
gewöhnliche Hinterlegung geltenden Bedingungen Geld, Wertpapiere oder
Kostbarkeiten zu hinterlegen Festgeldkonten anzulegen.
Es wird zugestimmt, dass das bisherige Treuhandkonto bei der UniCredit Bank AG,
HypoVereinbank IBAN DE44 7732 0072 0333 5527 79 , BIC: HYVEDEMM412
als Hinterlegungsstelle im Sinne des § 149 Abs. 2 InsO beibehalten bleibt.
Der Sachwalter, Herr Dipl. Wirt.Jur. (FH) Holger Cristian Buehler, wird
beibehalten.
Die Eigenverwaltung wird beibehalten und fortgeführt.
Die Gläubigerversammlung erteilt die Zustimmung zur Fortführung des
Geschäftsbetriebs.
wird bestimmt auf
Montag, 16.12.2019, 10:30 Uhr, Sitzungssaal E.520, EG, Justizgebäude III,
Friedrichstr. 18, 95444 Bayreuth, 95444 Bayreuth
Hinweise:
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene
Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Amtsgericht Bayreuth - Insolvenzgericht - 04.12.2019