Sicherungsmaßnahme

Aquanaut Tauchsport-Fachgeschäft Gesellschaft mbH

Darmstadt

Das Amtsgericht Darmstadt hat zur Aquanaut Tauchsport-Fachgeschäft Gesellschaft mbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 05.06.2026, Aktenzeichen 9 IN 578/26.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Darmstadt
Aktenzeichen
9 IN 578/26
Registerbezug
Darmstadt, HRB 2694
Bundesland
Hessen
Veröffentlichung
05.06.2026
Rechtsform
Sonstige / nicht erkannt
Vorläufiger Insolvenzverwalter
Dr. Lason Gutsche
Im Handelsregister seit
1980
Stammkapital
25.564,59 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Der Einzelhandel mit Tauchsportgeräten, Tauchsportbekleidung und Zubehör, sowie die Durchführung von Tauchkursen auf eigene Rechnung und die Vermittlung von Tauchkursen und -reisen.

Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Antragsverfahren
Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
Für Gläubiger
Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
Für Beschäftigte
Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt

Veröffentlichungstext

Geschäfts-Nr.: 9 IN 578/26 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Aquanaut Tauchsport-Fachgeschäft Gesellschaft mbH, Rheinstraße 53, 64283 Darmstadt (AG Darmstadt, HRB 2694), vertr. d.: Heiko Geisen, (Geschäftsführer), ist am 05.06.2026 um 10:45 Uhr gegen die Antragstellerin die vorläufige Verwaltung angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Lason Gutsche, Heinrichstraße 38, 64283 Darmstadt, Tel.: 06151-501233-0, Fax: 06151-501233-9, Internet: www.hgw.de bestellt worden.
Den Schuldnern des Schuldners wurde verboten, an den Schuldner zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wurde ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Antragstellerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Schuldner des Schuldners werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).

Amtsgericht Darmstadt, 05.06.2026

Verfahrensverlauf

  1. Eröffnung des Verfahrens
  2. Sicherungsmaßnahme
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