Abweisung mangels Masse
WSM Wolle- und Strickmaschinen Handelsgesellschaft mbH
Darmstadt
Das Amtsgericht Darmstadt hat den Insolvenzantrag über das Vermögen der WSM Wolle- und Strickmaschinen Handelsgesellschaft mbH mangels Masse abgewiesen. Veröffentlicht am 13.10.2026, Aktenzeichen 9 IN 563/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Darmstadt
- Aktenzeichen
- 9 IN 563/26
- Registerbezug
- Darmstadt, HRB 4369
- Bundesland
- Hessen
- Veröffentlichung
- 13.10.2026
- Rechtsform
- Sonstige / nicht erkannt
- Im Handelsregister seit
- 1989
- Stammkapital
- 1.048.148,36 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Der Groß- und Einzelhandel mit Strickmaschinen, Wolle und Handarbeiten.
Was die Abweisung mangels Masse bedeutet
- Kein Verfahren
- Der Eröffnungsantrag wurde abgewiesen, weil das Vermögen voraussichtlich die Verfahrenskosten nicht deckt (§ 26 InsO). Aufgrund dieser Entscheidung findet keine Forderungsanmeldung in einem eröffneten Insolvenzverfahren statt. Maßgeblich bleiben der Beschluss und ein möglicher späterer Verfahrensverlauf.
- Für Gläubiger
- Die Abweisung bedeutet nicht, dass offene Ansprüche automatisch entfallen. Ob und wie sie noch durchgesetzt werden können, hängt vom Einzelfall ab. Gesellschaftsrechtliche Folgen und die Rechtskraft des Beschlusses sind gesondert zu prüfen.
- Für Beschäftigte
- Eine Abweisung mangels Masse ist ein mögliches Insolvenzereignis für Insolvenzgeld. Ein Anspruch besteht nur bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen des § 165 SGB III. Die Antragsfrist beträgt grundsätzlich zwei Monate nach dem Insolvenzereignis (§ 324 Abs. 3 SGB III).
Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt
Veröffentlichungstext
9 IN 563/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der WSM Wolle- und Strickmaschinen Handelsgesellschaft mbH, Rheinstr. 28, 64283 Darmstadt, vertr. d.: Timo Jährling, Paplo-Picasso-Weg 63, 64372 Ober-Ramstadt, (Geschäftsführer), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 09.10.2026 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO.
Amtsgericht Darmstadt, 09.10.2026
Amtsgericht Darmstadt, 09.10.2026