Sicherungsmaßnahme

APE software GmbH

Fraureuth

Das Amtsgericht Chemnitz hat zur APE software GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 15.01.2026, Aktenzeichen 404 IN 569/25.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Chemnitz
Aktenzeichen
404 IN 569/25
Registerbezug
Chemnitz, HRB 25534
Bundesland
Sachsen
Veröffentlichung
15.01.2026
Rechtsform
GmbH
Im Handelsregister seit
2010
Stammkapital
25.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Verkauf, Installation, Einrichtung, Schulung und Anpassung eigener und fremdbezogener Hard- und Software und Netzwerken; Entwicklung und Programmierung eigener Softwarelösungen und Auftragsprogrammierung; Wartung und Pflege derartiger Systeme; Hosting und Webapplikationen
Branchenindikator
IT & Telekommunikation (nur Firmennamensignal)

Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Antragsverfahren
Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
Für Gläubiger
Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
Für Beschäftigte
Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 404 IN 569/25

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der APE software GmbH, Greizer Straße 7, 08427 Fraureuth, Amtsgericht Chemnitz , HRB 25534
vertreten durch den Geschäftsführer Marco Töpfer
- wurde am 15.01.2026 um 11:12 Uhr

RA Dr. jur. Marlon Foit, Bosestraße 9, 08056 Zwickau, Telefon geschäftlich 0375 30317215, Telefax 0375 35319598, Email geschäftlich info@sbf-inso.de

zu dem vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.

- wurde angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände der Insolvenzmasse nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind (allgemeiner Zustimmungsvorbehalt § 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative InsO ). Die Drittschuldner dürfen nur an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten, es sei denn, der vorläufige Insolvenzverwalter stimmt der Leistung an die Schuldnerin zu.

Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.

Verfahrensverlauf

  1. Masseunzulänglichkeit
  2. Eröffnung des Verfahrens
  3. Sicherungsmaßnahme
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